Schlagwort: Umsetzungsfrist

  • „Mit Füßen getreten“

    BERLIN // Neue Aufregung für die Tabakbranche: Die EU-Kommission hat kurzfristig Vorschriften der Tabakproduktrichtlinie geändert. Dabei geht es um die Textwarnhinweise auf Verpackungen von Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos.

    Die Änderungen betreffen mehrere Sprachen, unter anderem neben der deutschen auch die französische, die ungarische und die slowakische. Der exportorientierte, aber in Deutschland produzierende Mittelstand sieht sich folglich gleich in mehreren Ländern vor Herausforderungen gestellt.

    Die Hersteller, die im BdZ (Bundesverband der Zigarrenindustrie) und VdR (Verband der deutschen Rauchtabakindustrie) organisiert sind, weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass sie die Bundesregierung immer wieder auf den Umstand aufmerksam gemacht habe, dass durch die fehlende Umsetzung der Richtlinie noch keine Rechtssicherheit vorliege.

    Diesem Argument hätte das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entgegnet, dass man die Anforderungen kenne und ohne Probleme mit der Umstellung der Verpackungen beginnen könne, um die Frist bis zum 20. Mai einhalten zu können.

    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie ist empört: „Die Richtlinie existiert seit 22 Monaten, und kurz vor Umsetzungsfrist werden die Textwarnhinweise korrigiert. Hier werden die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die Interessen der mittelständischen Zigarrenindustrie mit Füßen getreten.“

    Die mittelständische Zigarrenindustrie muss für bis zu 3.000 verschiedene Verpackungen die Warnhinweise bis zum 20. Mai anpassen. Das Gleiche gilt für eine Vielzahl an Verpackungen für den Pfeifentabak. „Die erneuten Änderungen haben dramatische Auswirkungen für die Unternehmen“, so Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie. „Es zeigt aber auch, dass sich die Unternehmen bis zur Verabschiedung des Gesetzes auf nichts verlassen können. Erst mit Rechtssicherheit können Investitionsmaßnahmen angeschoben werden.“

    Beide Verbände fordern, dass nun eine Verlängerung der Umsetzungsfrist und der Abverkaufsfrist um mindestens zwölf Monate für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zwingend geboten ist, um die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit wieder in Kraft zu setzen. Beide Verbandsgeschäftsführer wissen nach eigenem Bekunden bei ihrem Verlangen den Bundesrat hinter sich, der eine Fristverlängerung bereits angeregt hatte.
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    (DTZ 08/16)