Schlagwort: Überbrückungshilfe

  • Lockdown verlängert

    BERLIN // Angesicht der beschlossenen Verlängerung des Lockdowns mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) jetzt die schnelle Umsetzung der Verbesserungen bei der staatlichen Überbrückungshilfe an. Es sei gut, dass die Bundesregierung die vom HDE geforderten und notwendigen Anpassungen vornehmen wolle.

    Dies müsse jetzt rasch wirksam werden, damit die Hilfen bei den Einzelhandelsunternehmen ankommen. Sonst drohten ganze Innenstädte zu veröden.

    Verlust nicht zu kompensieren
    „Der vom Lockdown betroffene Einzelhandel verliert an jedem geschlossenen Verkaufstag im Januar durchschnittlich 600 Millionen Euro Umsatz. Nach dem weitgehenden Verlust des Weihnachtsgeschäfts in November und Dezember können viele Handelsunternehmen diese unverschuldeten Verluste wirtschaftlich nicht mehr kompensieren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Deshalb seien sowohl der Bundesfinanz- als auch der Bundeswirtschaftsminister gefordert, ihren Versprechen für eine Umgestaltung der staatlichen Hilfen für den Einzelhandel rasch Taten folgen zu lassen.

    Der HDE setzt sich bereits seit Wochen unter anderem dafür ein, dass entsprechende Abschriften auf Saisonware berücksichtigt werden und dass der monatliche Höchstbetrag von 500.000 Euro Überbrückungshilfe entfällt.

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  • Hilfen werden ausgeweitet

    MAINZ // Auch für die Monate September bis Dezember wird die Überbrückungshilfe fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

    Kleine und mittelständische Unternehmen
    Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, können nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten beantragen. Betriebliche Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro als Förderung erhalten.

    Antrag flexibler
    Die Eintrittsschwelle für die Antragstellung wird flexibler. Bereits ab einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten (Zeitraum April bis August 2020) besteht die Möglichkeit, einen Förderanspruch zu prüfen. Ein Anspruch besteht bereits ab einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Fördersätze erhöht
    Die Fördersätze werden erhöht. 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent), 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent) und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent).

    Personalkostenpauschale
    Die Personalkostenpauschale von zehn Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen. Die Deckelungsbeträge für kleine und mittelständische Unternehmen von 9000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro werden ersatzlos gestrichen. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

    Sobald die Antragsstellung möglich ist, wird DTZ Sie informieren.

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    Weitere Infos unter: [link|http://www.frtg-essen.de]www.frtg-essen.de[/link]