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  • E-Zigaretten-Händler klagen vor dem Verfassungsgerichtshof

    WIEN // Österreichs E-Zigaretten-Fachhändler sind sauer. Grund: Ab Oktober dürfen die Liquids nur noch im Tabakfachhandel verkauft werden.

    Mit der Verlagerung der Produkte in die Trafiken breche den rund 70 E-Zigaretten-Händlern rund 75 Prozent ihres Umsatzes und damit ihre Haupteinnahmequelle weg, berichtet der „Kurier“. Sie fühlen sich vom Gesetzgeber enteignet und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof.

    Thomas Baburek, Vereinsobmann und Shop-Inhaber in Hirtenberg hat stellvertretend für 26 Händler an einem Individualantrag gearbeitet, den er in den nächsten Tagen bei Gericht einreichen will, heißt es. Grund ist das überarbeitete Tabakmonopolgesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Darin heißt es, dass in Österreich ab 1. Oktober Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, die für das Verdampfen in E-Zigaretten vorgesehen sind, nur noch von Trafiken verkauft werden. Den E-Händlern bleibt demnach nur noch der Verkauf der Nachfüllgeräte.

    Die Händler werfen dem Gesetzgeber in ihre Eigentumsrechte einzugreifen und ihre freie Erwerbstätigkeit zu beschränken. Der Gesundheits- und Jugendschutz sei nur vorgeschoben. „Warum kann ein Trafikant dafür eher bürgen als wie Händler?“, wird Baburek in den österreichischen Medien zitiert. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Er glaubt, dass die E-Zigaretten unter das Tabakmonopolgesetz gestellt werden sollen.

    Die EU-Kommission erörtert zurzeit, ob E-Zigaretten steuerlich wie Tabakprodukte zu behandeln sind.
    red

    (DTZ 09/15)