Schlagwort: Tobacco Display Ban

  • Ärgernis ohne Gleichen

    LONDON (DTZ/red). Im Vereinigten Königreich kocht die Großhandelsseele. Grund ist der sogenannte Tobacco display ban, d.h. das Präsentationsverbot für Tabakprodukte im Handel.

    Seit über einem Monat ist das Gesetz in England in Kraft und sorgt immer noch für Missstimmung unter den betroffenen Unternehmen, schreibt die Fachhandelszeitschrift „The Grocer“ diese Woche.

    Demnach müssen auch Großhändler sicherstellen, dass alle Tabakprodukte, die sich in ihren Lagern befinden und die von den speziellen Tabak-Lagerräumen bis hin zum Kassenbereich die Warenkette durchlaufen, verhüllt bzw. verdeckt sind.

    Praktisch gilt, dass sie während ihres Durchlaufs im Großlager für Nicht-Tabak-Händler unsichtbar bleiben.

    Das heißt laut „The Grocer“, dass alle betroffenen Tabakprodukte in einer Schachtel oder Box verborgen werden müssen. Diese wiederum muss verschlossen sein, wenn der Kunde das Tabak-Lager verlässt und muss wiedergeöffnet werden, wenn die Produkte im Kassenbereich abgerechnet werden.

    Und anschließend, wenn sie das Lager verlassen, werden sie wieder verpackt und verschlossen. Entsprechend darf es auch durch die Fenster des Tabak-Lagers keine Sicht auf die Produkte geben.

    „Das Ganze ist ein kompletter Albtraum!“, beschreiben Betroffene die Arbeits- Abläufe gegenüber der englischen Fachzeitschrift. Ein Ärgernis ohne Gleichen.

    Als Folge protestiert der Großhandel gegen die Auflagen des Tabak-Präsentationsverbots. Da sich in ihren Lagern in der Regel nur Branchenmitglieder und keine Öffentlichkeit oder Kinder aufhalten, greife das Gesetz in ihrem Fall nicht. Es sei nicht durchdacht und nur belastend.

    (DTZ 21/12)