Schlagwort: Textwarnhinweise

  • „Mit Füßen getreten“

    BERLIN // Neue Aufregung für die Tabakbranche: Die EU-Kommission hat kurzfristig Vorschriften der Tabakproduktrichtlinie geändert. Dabei geht es um die Textwarnhinweise auf Verpackungen von Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos.

    Die Änderungen betreffen mehrere Sprachen, unter anderem neben der deutschen auch die französische, die ungarische und die slowakische. Der exportorientierte, aber in Deutschland produzierende Mittelstand sieht sich folglich gleich in mehreren Ländern vor Herausforderungen gestellt.

    Die Hersteller, die im BdZ (Bundesverband der Zigarrenindustrie) und VdR (Verband der deutschen Rauchtabakindustrie) organisiert sind, weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass sie die Bundesregierung immer wieder auf den Umstand aufmerksam gemacht habe, dass durch die fehlende Umsetzung der Richtlinie noch keine Rechtssicherheit vorliege.

    Diesem Argument hätte das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entgegnet, dass man die Anforderungen kenne und ohne Probleme mit der Umstellung der Verpackungen beginnen könne, um die Frist bis zum 20. Mai einhalten zu können.

    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie ist empört: „Die Richtlinie existiert seit 22 Monaten, und kurz vor Umsetzungsfrist werden die Textwarnhinweise korrigiert. Hier werden die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die Interessen der mittelständischen Zigarrenindustrie mit Füßen getreten.“

    Die mittelständische Zigarrenindustrie muss für bis zu 3.000 verschiedene Verpackungen die Warnhinweise bis zum 20. Mai anpassen. Das Gleiche gilt für eine Vielzahl an Verpackungen für den Pfeifentabak. „Die erneuten Änderungen haben dramatische Auswirkungen für die Unternehmen“, so Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie. „Es zeigt aber auch, dass sich die Unternehmen bis zur Verabschiedung des Gesetzes auf nichts verlassen können. Erst mit Rechtssicherheit können Investitionsmaßnahmen angeschoben werden.“

    Beide Verbände fordern, dass nun eine Verlängerung der Umsetzungsfrist und der Abverkaufsfrist um mindestens zwölf Monate für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zwingend geboten ist, um die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit wieder in Kraft zu setzen. Beide Verbandsgeschäftsführer wissen nach eigenem Bekunden bei ihrem Verlangen den Bundesrat hinter sich, der eine Fristverlängerung bereits angeregt hatte.
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    (DTZ 08/16)

  • DTZ-Eilmeldung: BMEL legt Referenten-Entwurf vor

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grundsätzlich 1:1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf für ein neues Tabakgesetz vor. Der Teufel steckt allerdings im Detail.

    So wurden einzelne Punkte zwar angepasst, in zahlreichen anderen geht der Entwurf weiterhin über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Ein ganz wichtiger Aspekt, die Problematik einer Fristverlängerung für die Produktionsumstellung, wurde nicht berücksichtigt.

    Doch bis Mai 2016 ist das Ganze nicht mehr zu schaffen. Denn für die Umstellung auf die neuen Warnhinweise benötigt die Industrie gemäß Gutachten der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), je nach Produkt, zwischen 15 und 20 Monaten.

    Das ursprünglich vom BMEL beabsichtigte Verbot für Außenwerbung ist im Rahmen der TPD-Umsetzung nicht mehr geplant. Stattdessen soll die Außenwerbung durch ein Änderungsgesetz ab Juli 2020 verboten werden. Die Einschränkung der Kinowerbung soll aber bereits ab Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten. Werbespots für Tabakerzeugnisse sollen dann nur noch in Filmen für Erwachsene gezeigt werden dürfen.

    Ebenso sollen Samplings für Zigaretten und Feinschnitt zu Werbezwecke ab Mai 2016 untersagt werden; für andere Tabakerzeugnisse, zum Beispiel für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, gelte das Verbot ab 2020.

    Regelung für Mentholprodukte
    Nicht komplett gestrichen wurde in dem jetzt präsentierten Referentenentwurf die Übergangsfrist für Mentholprodukte bis Mai 2020. Allerdings wurde dieser Punkt nur unzureichend geregelt. Denn er betrifft in der jetzigen Fassung nur Menthol auf Tabaksträngen, bei vielen Mentholerzeugnissen erfolgt die Anwendung jedoch in anderer Form, zum Beispiel über Packungsinlays, was dann ab Mai 2016 untersagt wäre.

    Bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll Artikel 11 der EU-Tabakproduktrichtlinie übernommen werden. Demnach würde es keine kombinierten Bild- und Textwarnhinweise außen auf den Packungen geben, jedoch größere Textwarnhinweise. Auch innen sieht die TPD 2 Textwarnhinweise vor.
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    (DTZ 47/15)