Schlagwort: Testkäufe

  • Das Gros der Händler hält sich an Jugendschutz

    TUTTLINGEN // Kurz vor dem Höhepunkt der diesjährigen Fastnachts- beziehungsweise Karnevals-Kampagne waren jugendliche Testkäufer unter anderem im Landkreis Tuttlingen und im nordrhein-westfälischen Ennepetal unterwegs. Sie sollten feststellen, ob das Verkaufsverbot für hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren an unter 18-Jährige eingehalten wird.

    Jugendamt und Polizei nahmen bei ihrer Aktion im Landkreis Tuttlingen 18 Lebensmittelgeschäfte und Tankstellenshops unter die Lupe. Schwerpunkte der Überwachungsmaßnahmen bildeten das Stadtgebiet Tuttlingen sowie der Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Spaichingen.

    Das Ergebnis: In fünf Läden wurde den Jugendlichen Wodka verkauft. Besonders erwähnenswert ist den Behörden ein Fall, bei dem die Kassiererin sich den Personalausweis der zu jungen Kundin ansah, ein Warnhinweis auf dem Display ihrer Scanner-Kasse zu lesen war und dennoch den Wodka verkaufte. Gegen sie, wie auch gegen die vier anderen, wird die Polizei Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde des Landratsamtes Tuttlingen erstatten.

    „Beanstandungsquote erfreulich niedrig“
    Trotz dieser fünf schwarzen Schafe ziehen Polizeipräsidium und Landratsamt von Tuttlingen eine positive Bilanz: „Die Beanstandungsquote von knapp über einem Viertel liegt damit erfreulich niedrig und unter den Quoten der zuletzt durchgeführten Testkäufen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

    Auch im nordrhein-westfälischen Ennepetal zeigten sich die Verantwortlichen des Ordnungsamtes der Stadt mit dem Ergebnis ihrer Testkäufe zufrieden. Mit einer 15-Jährigen hatten sie in neun Geschäften kontrolliert, ob der Jugendlichen Zigaretten verkauft werden. Dies war nur in einem Laden der Fall. In allen anderen Geschäften fragte das Verkaufspersonal konsequent nach dem Personalausweis.

    Nicht ganz so gut, aber auch nicht wirklich schlecht lief es in Ulm. Dort gab es im vergangenen Jahr insgesamt 23 Testkäufe von 16- und 17-jährigen Jugendlichen in Supermärkten, Kiosken, Getränkemärkten und Tankstellen sowie in einem E-Zigaretten-Shop und in einer Shisha-Bar. Gut ein Drittel wurde bei der gemeinsamen Aktion von Bürgerdiensten und Polizei beanstandet. „Das ist ein besseres Ergebnis als in den Vorjahren, als die Anzahl der Beanstandungen rund doppelt so hoch war“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Gegen Händler beziehungsweise deren Angestellte, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen haben, wurden Bußgeldverfahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleitet. pnf

    (DTZ 9/2017)