Schlagwort: Tabakzusatzstoffe

  • Zusatzstoffe in Zigaretten rückwirkend verboten?

    BERLIN // Die Bundesregierung plant Medienberichten zufolge eine neue Verordnung, die bestimmte Tabakzusatzstoffe rückwirkend verbieten soll. Als Folge müssten Milliarden Zigaretten vernichtet werden.

    In der „Bild am Sonntag“ spricht Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Es handle sich um eine „klare Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien“, sagt Mücke. Der Branche drohe ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich, möglicherweise sogar in Höhe von einer Milliarde Euro.

    Verantwortlich für die neue Verordnung sei das Bundeslandwirtschaftsministerium. Das habe eine zweiseitige Liste mit Tabakzusatzstoffen vorgelegt, die rückwirkend zum 20. Mai verboten werden sollen. Dazu zählen Zusatzstoffe wie Salbei, Thymian, Eukalyptus und Minze. „Wenn das kommt, müssen wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, sagt Mücke.

    Die Verordnung ist noch nicht rechtskräftig: Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen.

    Das Bundeslandeswirtschaftsministerium weist die Kritik zurück. Man habe der Industrie bereits im November 2015 mitgeteilt, welche Stoffe auf die Liste sollen, heißt es.
    red

    (DTZ 25/16)

  • Vorschläge zur Änderung der Tabakproduktrichtlinie

    BRÜSSEL (DTZ/pnf/fok). Tonio Borg, der neue EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, hat, wie bereits gemeldet, einen Großteil der Kommissions-Ressorts zu dem von seinem Ressort vorgelegten Änderungsvorschlag der EU-Tabakprodukt-Richtlinie konsultiert.

    Nach aktuellen Informationen aus Brüssel hat bisher nur eine Minderheit der Ressorts diesen Vorschlägen ohne Vorbehalte zugestimmt, die Mehrheit gab dazu Kommentare/Vorbehalte ab. Es ist vorgesehen, noch vor der Weihnachtspause auf dem Kollegium der Kommissare über die Vorschläge zu diskutieren, wobei sicher auch die jeweiligen Kommentare/Vorbehalte zur Sprache kommen werden.

    Entscheidung Mitte Januar 2013

    Die Entscheidung des Kollegiums wird für spätestens Mitte Januar 2013 erwartet. In der Folge wird erwartet, dass das Europäische Parlament voraussichtlich Ende Februar eine Expertenanhörung zur Neufassung der Richtlinie durchführen wird.

    Informell war aus dem politischen Raum zu hören, dass die aktuellen Pläne des EU-Gesundheitsressorts vorsehen, dass die künftig aus Bild- und Textbausteinen bestehenden Warnhinweise 75 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen und 50 Prozent der Schmalseiten einnehmen müssten. Hierdurch würde das angedrohte Plain Packaging nicht direkt, sondern durch die Hintertür eingeführt, denn der Markencharakter der Packungen und damit der Markenwettbewerb gingen durch die übergroßen Warnhinweise verloren.

    Weiter sollen Regulierungen vorgeschlagen worden sein, die den Einsatz von Tabakzusatzstoffen weitgehend einschränken wie auch Vorgaben für weitere Parameter des Zigarettendesigns wie Filter und Papier beinhalten.
    Wie außerdem zu hören war, sollen die früher einmal ins Gespräch gebrachten Regulierungen bei der Präsentation am POS sowie Verbote für die Distribution über Zigarettenautomaten nicht mehr Gegenstand des Richtlinienentwurfs sein.

    (DTZ 50/12)