Schlagwort: Tabaksticks

  • Verbot von Aromen in Tabaksticks

    BERLIN // Vor kurzem hat der Bundestag das Dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz beschlossen. Das Umsetzen einer EU-Richtlinie beinhaltet weitreichende Einschränkungen für Tabak, der in entsprechenden Geräten erhitzt wird.

    Unter anderem sind zukünftig Aromen in Tabaksticks für Tabakerhitzer verboten. Entgegen einigen Falschmeldungen, unter anderem bei der „Tagesschau“, sind damit nicht die Aromen der Liquids für E-Zigaretten gemeint.

    Konzept der Schadensminderung
    „Obwohl wir als [link|https://vd-eh.de]Verband des E-Zigarettenhandels[/link] nicht direkt von der Gesetzesverschärfung betroffen sind, beobachten wir mit Sorge, dass hier ein erwiesenermaßen weniger schädliches Produkt mit Tabakzigaretten in einen Topf geworfen wird. Das widerspricht dem Konzept der Schadensminderung und ist kontraproduktiv für die öffentliche Gesundheit“, kommentiert VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland das neue Gesetz und ergänzt: „Das zeigt uns, dass auch die E-Zigarette vor solchen politischen Fehlentscheidungen nicht geschützt ist und ein Einschränken der Aromenvielfalt bei E-Zigaretten droht.

    Eine solche Maßnahme des Gesetzgebers bei E-Zigaretten würde höchstwahrscheinlich die gesamte Branche vernichten und Millionen von E-Zigaretten-Dampfern wieder zurück zur Tabakzigarette oder in die Illegalität drängen, meint Pohland.

    Der VdeH widerspricht auch klar den Äußerungen von Renate Künast MdB (Bündnis 90/Die Grünen), die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung weitere Verbote für E-Zigaretten forderte und das Konzept der Schadensminderung , der sogenannten „Harm Reduction“, als Marketingstrategie der Tabakindustrie bezeichnete. Länder wie Großbritannien, Schweden, Kanada oder Neuseeland hätten gezeigt, dass die Harm Reduction ein wissenschaftlich fundiertes Konzept zum effektiven Senken der Raucherzahlen sei und keinesfalls eine Erfindung der Industrie.

    fnf