NÜRNBERG // Ein drohendes komplettes Tabakwerbeverbot und das Nachverfolgungssystem für Tabakwaren (Track & Trace) sind die herausragenden Themen, mit denen sich Horst Goetschel im vergangenen und im laufenden Jahr auseinandersetzt. Er ist Vorsitzender und Geschäftsführer der Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft).
Bekanntlich haben sowohl die Bundestags-Fraktion der Partei Die Linke als auch Die Grünen einen neuen Anlauf für Restriktionen bei der Werbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten unternommen. Beide Parteien streben weitere Einschränkungen an, etwa ein Verbot der Plakat- und Kinowerbung. Auch Tabaksponsoring und die kostenlose Abgabe (Sampling) von Warenproben sollen untersagt werden. „Dann dürften Fachhändler ihren Kunden nicht einmal mehr Pfeifentabak- oder Zigarillo-Pröbchen schenken“, macht Goetschel die Auswirkungen deutlich.
Die Linke hält jede Form der kommerziellen Kommunikation, Empfehlung oder Handlung mit dem Ziel, ein Tabakerzeugnis oder den Tabakgebrauch zu fördern für Werbung. Die Partei sieht sich dabei auf Linie mit dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der MUT-Vorsitzende fragt sich, ob dann Fachhändler überhaupt noch Zigarren-Abende veranstalten dürfen. „Auch solche Events könnten eventuell als verbotene Werbung für den Tabakgenuss angesehen werden“, gibt er zu bedenken.
Vertriebsweg Zigarettenautomat
Der Vertriebsweg Zigarettenautomat könnte bei einem umfassenden Werbeverbot ebenfalls in die Bredouille geraten. Goetschel ist nun gespannt, ob die aus CDU/CSU und SPD bestehende Regierungskoalition einen neuen Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot im Bundestag einbringt. Wie DTZ in Ausgabe 7/2019 berichtete, haben die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits einen Kompromissvorschlag zum Thema Einschränkung der Tabakwerbung vorgelegt. Basis dafür ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2016, der jedoch nicht vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieser Entwurf sah unter anderem ein Verbot der Außenwerbung mit Ausnahme der Ladenlokale und eine Beschränkung der Kinowerbung auf Filme ab 18 Jahren vor.
da
(DTZ 08/19)