Schlagwort: Tabakrichtlinien

  • Blick nach Brüssel

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im zweiten Teil der Reihe äußert sich Claus Obholzer, Geschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller [link|https://www.bdta.de/](BDTA)[/link].

    Auch die im Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Familienunternehmen erlebten im Jahr 2022 eine wirtschaftlich sowie politisch unruhige Zeit. Bedingt durch die aufeinanderfolgenden Krisen (Corona, Ukraine-Krieg) sahen und sehen sich nicht nur der Tabakwaren-Großhandel, sondern alle Branchen mit gestiegenen Energiekosten und zeitweise mit Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung notwendiger Industrie- und Konsumgüter konfrontiert. Vor dem Hintergrund, dass derlei Probleme in der Bundesrepublik Deutschland bislang so gut wie unbekannt waren, verstehen wir eine gewisse Anfangsaufregung. Wir glauben aber auch, dass von gravierenden "Lieferengpässen" in unserer Branche mittelfristig nicht auszugehen ist.

    Blick nach Brüssel
    Im Jahre 2023 werden wir verstärkt unseren Blick nach Brüssel richten, wo die tabakbezogenen Richtlinien in den kommenden Jahren eine erneute Überarbeitung erfahren werden. Grundsätzlich begrüßen wir eine Anpassung der Mindeststeuersätze sowie eine rechtliche Klarstellung neuartiger Produkte im Europäischen Recht. Dies sind nur Teilaspekte von vielen weiteren Maßnahmen, die die Kommission unbedingt und zeitnah aufbieten muss, um illegale Aktivitäten zu unterbinden, die dem legalen Handel wirtschaftlich und dem Konsumenten gesundheitlich schaden.

    Bedenklich finden wir allerdings, dass die Richtlinien – sowohl die Tabaksteuerrichtlinie als auch die Tabakproduktrichtlinie – in die Ziele von "BECA", der europäischen Krebsbekämpfungsinitiative, und "Tobacco Free Generation" (Europe's Beating Cancer Plan) – definiert als < 5% Raucherquote in Europa 2040 - einzahlen sollen. Infolge des von der EU-Kommission gesteckten politischen Zieles ist es denkbar, dass im Gesetzgebungsprozess ein Demokratiedefizit, weniger demokratische Legitimation und eine Versachlichung der Betroffenen, sprich der Industrie und dem Handel, drohen könnte. Ebenso sei es denkbar, dass die EU-Kommission ihre eigenen Kompetenzen überschreiten wird. Dies könne in weitere repressive, prohibitive und paraprohibitive Tabakkontrollmechanismen münden, die Hersteller und Handel unverhältnismäßig belasten. Niemand verneint Tabakregulierung
    Grundsätzlich: Niemand verneint Tabakregulierung. Aber sie sollte sachgerecht zur Erhaltung eines funktionstüchtigen – legalen – Marktes sein. Wir hoffen daher, dass der Regulator trotz seines ambitioniert formulierten politischen Anspruchs mit Vernunft agiert, alle denkbaren Auswirkungen weiterer repressiver Tabakkontrollmechanismen berücksichtigt sowie die Zukunftsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen sicherstellt.

    Durch die nationale Umsetzung der Vorgaben aus der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse bestünde die Gelegenheit, bei Öffnung des Tabakerzeugnisgesetzes weitere Punkte zu bearbeiten. Wir versprechen uns, dass nicht eine ausschließliche Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie vorgesehen ist und dass rechtshängige Erzeugnisse – beispielhaft die tabakfreien Nikotinbeutel – im Tabakerzeugnisgesetz einen rechtlichen Rahmen erhalten und Planungssicherheit bei Industrie und Handel gewährleistet wird.

    Neben den regulatorischen Themen sind die Themen rund um die Weiterentwicklung des Vertriebs über den Zigarettenautomaten essentiell für die Tabakwarenbranche. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch im Jahre 2023 der automatenaufstellende Handel weiter entwickeln wird.

    Fortentwicklung der TOPP-Technik
    Dank der kontinuierlichen Fortentwicklung der TOPP-Technik, durch die kontaktloses Zahlen ermöglicht wird, und der gestiegenen Kundenakzeptanz, kontaktlos zu zahlen, sind wir mehr als zuversichtlich, dass zukünftig flächendeckend alle Automaten digitalisiert werden und eine unkomplizierte bargeldlose Kaufabwicklung garantieren. Unsere Branche wird diesen Trend im nächsten Jahr weiter fortsetzen, auch im Bereich Mobile Payment.

    Damit einhergehend bauen wir die technische Altersverifikation am Zigarettenautomaten aus und heben sie auf eine neue Ebene. Wir arbeiten derzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem online Verfahren wahrnimmt. Hierbei konnten erneut neue Meilensteine erreicht werden, sodass die online Altersverifikation bereits Anfang 2023 in einem umfassenden Pilotprojekt an Zigarettenautomaten geprüft wird und die flächendeckende Einführung der online Altersverifikation absehbar ist. Mit der Realisierung dieser technischen Fortschritte wird die Attraktivität des Zigarettenautomaten weiter zunehmen und der Jugendschutz wird weiterhin zuverlässig und lückenlos sichergestellt.

    Die im BDTA organisierten Unternehmen haben somit in den letzten Jahrzehnten durch fortschreitende Effizienzsteigerungsprozesse ihre professionelle Performance gesteigert. Hieran ist zu erkennen: Die Stärke des BDTA ist seine zuverlässige Mitgliederbasis. Der Tabakwaren-Großhandel geht deswegen optimistisch ins neue Jahr 2023, denn die Branche weiß ihre Arbeit seriös, zuverlässig und innovativ zu verrichten.

  • FDA verschickt 1.200 Mahnungen an Fachhändler

    RICHMOND (DTZ/red). Die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) hat 1.200 Mahnungen an Fachhändler in 15 US-Bundesstaaten verschickt.

    Darin informiert sie die Einzelhändler, dass sie gegen die staatlichen Tabakrichtlinien verstoßen haben. Die Behörde ist per Gesetz seit 2009 verantwortlich für die Umsetzung der Vorschriften.

    Die FDA-Abteilung für Tabakprodukte hat eigenen Angaben nach über 27.500 Kontrollen im Handel durchgeführt. Im Fokus der Maßnahme steht in erster Linie der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren.

    Darüber hinaus überprüften sie die Gesetze gegen den Verkauf von aromatisierten Zigaretten und von Zigarettenpackungen mit dem Hinweis „light“, „mild“ oder „low tar“.

    Die Mehrheit der Übertretungen entfallen, laut FDA, auf den Verkauf an Minderjährige. Die Händler haben 15 Tage Zeit auf das Behörden-Schreiben zu reagieren.

    Nach einer Verwarnung drohen den Einzelhändler bei erneutem Verstößen Bußgelder von 250 bis 10.000 Dollar. Im äußersten Fall kann die FDA ein Verkaufsverbot für Tabakwaren verhängen.

    In den letzten zwei Jahren hat die US-Gesundheitsbehörde Vereinbarungen mit 37 von 50 Bundesstaaten geschlossen, dass sie die Händler überprüfen kann.

    (DTZ 46/11)