Schlagwort: Tabakrauch

  • Raucher darf vor die Tür gesetzt werden

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Der Rentner Friedhelm Adolfs lebt seit 40 Jahren in seiner ehemaligen Dienst- und jetzigen Mietwohnung. Er ist Raucher. Nun wurde dem früheren Hausmeister gekündigt, weil sich andere Mieter vom Tabakrauch im Treppenhaus belästigt fühlen. Die Kündigung ist rechtens, entschied am 31. Juli das Amtsgericht Düsseldorf.[p][/p]

    Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Rauch ins Treppenhaus dringe und eine „unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“ für andere darstelle. Die Richter hätten abgewogen zwischen zwei Grundrechten, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn und dem auf die freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Sie gaben ersterem den Vorzug. Hätte Friedhelm Adolfs durch geöffnete Fenster den Tabakrauch nach draußen geblasen und ihn nicht durch die Wohnungstür entlüftet, dann hätte er in seiner Wohnung bleiben dürfen.
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    Der Beklagte will wohl in Berufung gehen. Dabei müsste er eigentlich gute Karten haben, denn sogar das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt ist. Doch noch bevor die Angelegenheit womöglich in der nächsten Instanz verhandelt wird, kann es allerdings passieren, dass der 75-Jährige längst vor der Tür sitzt, weil die Vermieterin die Wohnung direkt zwangsräumen lassen kann.
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    DTZ 32/13