Schlagwort: Tabakrahmenübereinkommen

  • Anti-Schmuggelgesetz kommt

    BERLIN // Das Bundeskabinett hat am 8. Februar deutlich gemacht, dass Deutschland sich am Kampf gegen den illegalen Handel von Tabakwaren, von dem besondere gesundheitliche Gefahren ausgehen, beteiligt. Dazu wurde ein Gesetzentwurf beschlossen.

    „Wir setzen ein klares Zeichen gegen Tabakschmuggel und Produktfälschungen. Denn illegale Tabakprodukte bergen besondere Gesundheitsgefahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ergänzte: „Gefälschte Zigaretten sind vielfach noch wesentlich gefährlicher als normale Tabakwaren. Die Schadstoffmengen, die beim Rauchen aufgenommen werden, liegen regelmäßig um ein Mehrfaches über dem, was bei der Verbrennung legaler Ware eingeatmet wird. Außerdem richtet der Schmuggel von Tabakwaren enorme volkswirtschaftliche Schäden an. Mit dem Tabakschmuggelprotokoll haben sich die Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens verpflichtet, gemeinsame Standards gegen den Tabakschmuggel zu setzen. Zigarettenschmuggel ist ganz klar ein Feld organisierter Kriminalität. Da müssen wir international zusammenarbeiten.“

    Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geht auf Artikel 15 des Tabakrahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zurück. Danach haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten, insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung, vorzugehen.

    2015 wurden in Deutschland 75 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt.
    pi

    Weitere Infos unter finden Sie [link|https://goo.gl/iL7LoF]hier [/link].

    red

    (DTZ 07/17)