Schlagwort: Tabakläden

  • Seit 50 Jahren im Einsatz

    REINHEIM // Der 1.Juli ist für Ingeborg Mengler ein ganz besonderer Tag. Vor genau 50 Jahren übernahm sie den Tabakladen in der Reinheimer Altstadt. Bis dahin führte ihre Schwiegermutter Margarete Mengler das seit 1929 bestehende Fachgeschäft, bis sie sich am 1. Juli 1970 im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand verabschiedete.

    Aufhören ist keine Option
    Doch davon ist die Jubilarin weit entfernt. Mit 85 Jahren denkt Ingeborg Mengler noch nicht ans Aufhören. Unterstützt wird sie von ihrem Ehemann Klaus, der unter anderem für die Schaufensterdekoration zuständig ist.


    Viel Freude und Fachkompetenz

    Mit viel Freude und Fachkompetenz berät sie ihre Kunden. Der „Kunde als König“ ist bei Ingeborg Mengler gelebte Tradition. Selbst zu Corona-Zeiten hatte sie ihren Laden geöffnet, obwohl sie mit fortgeschrittenem Alter eigentlich zur Risikogruppe gehört. Das Jubiläum feierte sie aufgrund der aktuellen Situation im kleinen Kreis. red

    26.06.2020

  • Tabakläden dürfen öffnen

    KÖLN // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat auf sein Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und an die Ministerpräsidenten mittlerweile aus verschiedenen Bundesländern Antwort erhalten.

    Privilegierte Verkaufsstellen
    Demnach bleiben die Tabakläden in Mecklenburg-Vorpommern generell geöffnet. Wörtlich heißt es seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich von den privilegierten Verkaufsstellen des § 1 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung, unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, erfasst, so dass die Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen sind.“

    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. In Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind. Das sieht Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung vom 20. März 2020 vor.

    Lage uneinheitlich in NRW
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen (NRW) uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um, Kioske` handele.“

    Kontext „Lebensmittel“
    In seinem Schreiben hatte der BTWE unter anderem darauf hingewiesen, dass Tabakwaren unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ gehören und im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt werden. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Tag 1 der bundesweit verschärften Ausgangsbeschränkungen. Das Land kommt nicht nur gesundheitlich und wirtschaftlich, sondern auch in sozialen Belangen in Grenzbereiche. Gegenseitige Unterstützung und freiwillige Hilfen tun da gut. Ein Beispiel: Die Mainzer Schausteller, die seit Jahresbeginn praktisch keine Umsätze machen und auch keine in Aussicht haben, bieten an, Toilettenwagen, Kühlfahrzeuge und andere Vehikel zur Verfügung zu stellen – unentgeltlich!

    Ehrenamtliche Engagements
    Neben ehrenamtlichen Engagements dürfen aber diejenigen nicht vergessen werden, die jeden Tag der unsichtbaren Bedrohung trotzen: medizinisches Personal, Polizei, Bus- und Bahnfahrer und viele mehr. Und natürlich die Menschen im Einzelhandel. Sie verkaufen mit meist unzureichendem Schutz. Falls sie denn verkaufen dürfen. Immerhin: Das Land Hessen, eigentlich Verfechter härterer Gangarten, hat noch am vergangenen Freitag die „Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ auf den Weg gebracht. Darin heißt es, dass Verkaufsbeschränkungen nicht gälten für „Lebensmitteleinzelhandel … Tabak- und E-Zigarettenläden …“. Auch für die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern gehören Tabakwaren zu den Lebensmitteln. Daher, so heißt es aus Schwerin, „sind Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen“.

    Ein Hoffnungsschimmer
    Ein Hoffnungsschimmer. Allerdings sind in den Regelungen auch noch Frisöre und Blumenläden genannt. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Fachgeschäfte in Hessen offen bleiben und damit sicherstellen können, dass ehemalige Raucher sich weiterhin mit Ersatzteilen und Nachfüllflüssigkeiten versorgen können und nicht in Gefahr geraten, zum Tabakrauchen zurückkehren zu müssen," sagt Michal Dobrajc, Vorsitzender im Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), „die übrigen Länder sollten dem Beispiel folgen, der bestehende Flickenteppich ist ein unerträglicher Zustand." Schauen wir mal, was sich heute ändert…

    Milliarden-Pakete
    In den Startlöchern stecken auch die Milliarden-Pakete, mit denen die Bundesregierung das Überleben vor allem kleinerer und mittelständischer Unternehmen sichern will. Allzu viel ist über die konkrete Vorgehensweise nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass erste Ansprechpartner die Hausbanken sein müssen. Im Laufe dieser Woche wird es hoffentlich konkreter.

    Ohne die düsteren Seiten der Krise außer Acht zu lassen – es gibt auch Meldungen, die ein wenig Hoffnung machen. So scheint sich die Kurve der Neuinfizierten in Südkorea und Österreich abzuflachen. Scharfe Maßnahmen und möglichst flächendeckende Tests wirken offenbar. Das „Zukunftsinstitut“ von Matthias Horx hat bereits vier Szenarien entwickelt, wie es nach Corona weitergeht. Die Forscher gehen davon aus, dass die Welt sich auf jeden Fall verändern wird. Das White Paper finden Sie [link|https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/der-corona-effekt-4-zukunftsszenarien/]hier[/link].

    Ich wünsche Ihnen und uns allen Gesundheit und Erfolg beim Bewältigen der Krise.

    Herzlich

    Marc Reisner

    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)