Schlagwort: Tabakkonsum in Australien

  • Desaster down under

    ARLINGTON // Am 1. Dezember 2012 trat in Australien das weltweit erste Markenverbot für Zigarettenschachteln ein. Laut Frederik Roeder, Geschäftsführer des Consumer Choice Centers (CCC), hatte diese Maßnahme zwar durchaus gute Absichten, verpasst es aber, die Raucherrate zu verringern.

    Die gescheiterte Politik der Einheitsverpackungen sollte anderen Ländern als Warnung gelten ähnliche Maßnahmen nicht auszuprobieren. Roeder: „Die Reduzierung von Tabakkonsum ist ein hehres Ziel. Nach fünf Jahren Einheitsverpackungen in Australien lässt sich allerdings summieren, dass diese Politik nicht funktioniert. Trotz der Einführung von Plain Packaging ist die Raucherrate in Australien stabil geblieben. Die Anzahl an Jugendlichen, die rauchen, hat sich sogar erhöht.“

    In einer Mitteilung des CCC heißt es weiter, die Einheitsverpackung sei deutlich leichter zu fälschen, zudem habe die australische Regierung die Tabaksteuer stufenhaft angehoben. Als Folge sei der Anteil gefälschter Zigaretten am Gesamtkonsum auf 30 Prozent gestiegen. Dies führte nicht nur zu Ausfällen bei der Tabaksteuer in Höhe von umgerechnet über einer Milliarde Euro, sondern auch dazu, dass fast jeder dritte australische Raucher unsichere gefälschte Zigaretten rauche, die vermutlich ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko mit sich brächten. Zum Vergleich: Dem deutschen Staat entgehen jährlich über vier Milliarden Euro Steuereinnahmen aufgrund gefälschter und geschmuggelter Zigaretten.

    Auch eine andere Studie kommt zum Schluss, dass der Tabakkonsum in Australien zunimmt, die Einheitspackung also ins Leere läuft. Die australische Criminal Intelligence Commission (ACIC), untersucht dafür stichprobenartig die Abwässer von Haushalten. Laut ACIC werden so auch Tabakwaren vom Schwarzmarkt einberechnet. Andere Erhebungen allerdings, die einen Rückgang der Raucherquote von 16.1 im Jahr 2011 auf 14.5 Prozent im Jahr 2015 feststellen, beziehen sich nur auf offizielle Verkaufszahlen.

    red

    (DTZ 49/17)