Schlagwort: Tabakfreier Genuss

  • Neue Aufgaben

    BERLIN // Der Vorstand des Branchenverbands [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)[/link] hat Philip Drögemüller zum Geschäftsführer ernannt. Drögemüller arbeitet seit sechs Jahren als Pressesprecher im BfTG und seit 13 Jahren in der E-Zigarettenbranche.

    Ziele und Aufgaben
    Seine Hauptaufgaben sieht er „in der Intensivierung der politischen und medialen Kontakte, das Verbandswachstum und eine noch bessere öffentliche Wahrnehmung des BfTG“. BfTG-Vorsitzender Dustin Dahlmann: „Philip Drögemüller hat mit seiner bisherigen Arbeit viel dazu beigetragen, dass sich unser Bündnis zu einem sehr starken und von Politik und Medien anerkannten Branchenverband entwickelt hat.

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  • „Bombastisches Jahr“

    RÖSRATH // E-Zigarette Für die E-Zigarette sieht es aktuell sehr gut aus. „Wir freuen uns über ein bombastisches Jahr, der Markt boomt“, stellte Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) fest.

    Nach dem Geschäftseinbruch 2020/2021 als Folge der Lungenkrankheit Evali und der Pandemie erwartet Dahlmann für 2022 einen Branchenumsatz von 575 Millionen Euro – trotz der anstehenden Steuererhöhung. Gegenüber dem Tief 2021 (Branchenumsatz in Deutschland 2021: 410 Millionen Euro) ist das ein Zuwachs um gut 40 Prozent. Gründe sieht Dahlmann im allgemeinen Aufschwung im stationären Handel, im gestiegenen Gesundheitsbewusstsein und darin, dass Raucher Alternativen suchten.

    Große Herausforderungen
    Allerdings kämen auf die Branche mit dem ersten Steuerschritt (0,16 Euro je Milliliter) große Herausforderungen zu. So müssten Steuerlager aufgebaut, Steuermarken vorfinanziert und gekauft, neue EAN vergeben, neue Preise ausgezeichnet und Maschinen umgerüstet werden. Aber: Es gebe auch erhebliche Chancen. So gebe es eine starke Nachfrage nach „ready to use“-Erzeugnissen in Zehn-Milliliter-Fläschchen, die Kundenfrequenz in den Geschäften steige, die Kundenbindung und die Zahl der Spontankäufe nähmen zu.

    Auch auf die umstrittenen Disposables ging Dahlmann ein. Diese seien 2022 die am stärksten nachgefragten Produkte. Natürlich gebe es Probleme, denn der Jugendschutz müsse – auch für nikotinfreie Produkte – strikt eingehalten werden. Die Umweltbelastung durch die Geräte sei hoch, die sachgerechte Entsorgung längst nicht immer umsetzbar. Dennoch überwögen die Vorteile: Die Einweg-E-Zigaretten seien besonders einfach zu nutzen. Es handele sich um perfekte Convenience-Artikel mit extremer Nachfrage, die einen besonders niedrigschwelligen Zugang für Noch-Raucher haben.

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  • Potenzial der E-Zigarette

    DORTMUND // „Das Potenzial der E-Zigarette wird durch die ab Juli 2022 geltende Liquidsteuer verkannt und nicht gewürdigt, denn eigentlich sollte das weniger schädliche Produkt im Vergleich mit natürlichem Tabak auch Vorteile im finanziellen Bereich haben“, sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BTfG) und Präsident des europäischen Verbands Independent European Vape in der aktuellen Ausgabe von „InterTabac meets …“.

    Dahlmann gibt sich im Gespräch mit Philipp Markl, dem Moderator der Experten-Runde auf „Business Insights“ – einem interaktiven Angebot der Messegesellschaft Dortmund –, aber auch optimistisch, dass die Branche die Anforderungen gut stemmen wird: „Dass es uns überhaupt in der Form heutzutage gibt, ist vor allem den Fachhändlern zu verdanken. Auf diesen Erfolg können wir sehr stolz sein.“

    Das gesamte Interview ist ab sofort online [link|https://business-insights.intertabac.de/media-center#InterTabacmeets1]hier[/link] verfügbar.

    Auf der Business-Insights-Plattform findet sich auch die inzwischen erschienenen „InterTabac meets …“-Videos. Das digitale Angebot gehört zum Programm der InterTabac, der weltgrößten Messe für Tabakwaren und Raucherbedarf. Das Branchen-Event findet vom 15. bis zum 17. September zusammen mit der InterSupply, der führenden Fachmesse für Herstellungsprozesse von Tabakwaren, E-Zigaretten, Pfeifen und Wasserpfeifen, in Dortmund statt.

    red

  • Urteil für Dampfer

    MÜNCHEN // Großer Erfolg in Bayern: Das Verwaltungsgericht in München hat vor wenigen Tagen per einstweiliger Anordnung entschieden, dass „Einzelhandelsgeschäfte mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu den sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehörten und somit auch während des geltenden Lockdowns zur Öffnung befugt seien. Geklagt hatte iSmoke-Smart, Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Frank Hackeschmidt, BfTG-Vorstandsmitglied und einer der Geschäftsführer von iSmokeSmart, erklärte dazu: „Endlich hat das Gericht auf führende Suchtforscher gehört und eingesehen, dass der Bedarf an Vaping-Produkten nur über den Fachhandel gedeckt werden kann.“

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