Schlagwort: Tabakbesteuerung

  • Steuererhöhungen drohen

    BERLIN // Die Europäische Kommission will Nikotinprodukte künftig stärker besteuern. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus Brüssel hervor. Mit der aktualisierten EU-Tabakbesteuerungsrichtlinie von 2011 wollen die Politiker die Raucherquoten europaweit senken.

    Demnach soll die Mindeststeuer auf Zigaretten von 1,80 Euro auf 3,60 Euro pro 20er-Packung verdoppelt werden. Das würde Zigaretten besonders in weiten Teilen Osteuropas deutlich teurer machen, wo die Erzeugnisse aktuell für teils weniger als drei Euro verkauft werden.

    Der Entwurf sieht zudem eine Harmonisierung zwischen den Steuersätzen auf Zigaretten sowie auf neuartige Raucherzeugnisse wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer vor. Auf stärkere Produkte soll demnach eine Verbrauchssteuer von mindestens 40 Prozent erhoben werden, solche mit geringerem Nikotingehalt sollen mit 20 Prozent belegt werden. Politiker begrüßten den Vorstoß, da so die Beliebtheit entsprechender Waren besonders bei jüngeren Konsumenten gebremst werden könne.

    Die Resonanz – vor allem seitens der E-Zigarettenbranche – ließ nicht lange auf sich warten: Dustin Dahlmann, Vorsitzender der Independent European Vape Alliance, erklärte, das Erheben von Steuern auf Liquids für E-Zigaretten könne dazu führen, dass die viel weniger schädlichen Alternativen zum Rauchen „in vielen Ländern deutlich zu stark besteuert werden“.

    Michael Landl, Direktor der World Vapers Alliance, betonte, eine höhere Steuer auf Dampfer-Artikel könne katastrophale Auswirkungen für diejenigen haben, die mit dem Rauchen aufhören wollten, und einen riesigen neuen Schwarzmarkt für Dampf-produkte begründen.

    Landl weiter: „Die Kommission behauptet, dass höhere Steuern die öffentliche Gesundheit verbessern, aber die Realität zeigt das genaue Gegenteil. Eine weniger schädliche Alternative wie das Dampfen muss für Raucher erschwinglich sein.“

    Voraussetzung für den Umstieg
    Die unterschiedliche Besteuerung von Raucher- und Dampferzeugnissen sei für viele Menschen eine wesentliche Voraussetzung für den Umstieg. Zudem seien hohe Steuern auf Liquids besonders schädlich für Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln, da sie den Umstieg erschwerten, während diese Gruppe den größten Anteil der derzeitigen Raucher ausmache: „Hohe Steuern treffen die am stärksten benachteiligten Menschen. In Zeiten, in denen es viele Krisen gibt und die Menschen darum kämpfen, über die Runden zu kommen, ist eine Verteuerung des Rauchens das Gegenteil dessen, was wir brauchen. Steuererhöhungen zwingen die Menschen zum Rauchen oder treiben sie in den Schwarz‧markt.“

    red

  • Bundestag stimmt für Gesetz

    BERLIN // Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 22. September den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte „Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (20 / 2247) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20 / 3590) gebilligt. Die CDU / CSU stimmte dagegen, AfD und Linke enthielten sich.

    Mit dem Gesetz sollen die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden. Die Systemrichtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, heißt es in dem Entwurf.

    Dabei gab es mit Blick auf die Besteuerung von Tabakwaren keine inhaltlichen Änderungen. Allerdings wurde der im Entwurf enthaltene Artikel 17, in dem es vor allem um – nicht mehr einzuhaltende – Termine ging aufgehoben. Das hat jedoch keine relevanten Auswirkungen.

    Im nächsten Schritt wird der Bundesrat am 7. Oktober über das Gesetz beraten und es voraussichtlich auch beschließen. Die aktuelle Beschlussvorlage kann auf der Homepage www.bundestag.de als Drucksache 464 / 22 abgerufen werden.

    red

  • Mehr illegale E-Liquids

    BERLIN // Mit Sorge beobachten Experten derzeit, dass der grenzübergreifende Schmuggel illegaler Produkte seit Einführung der Steuer auf Tabak-Substitute stark gestiegen ist. Verantwortlich dafür sind gravierende Fehlentscheidungen und das wissentliche Ignorieren sämtlicher Warnungen durch die Politik. Darauf weist der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hin.

    Die Reform der Tabakbesteuerung wurde am Ende der vergangenen Legislaturperiode unter der Leitung des damaligen Finanzministers Olaf Scholz mit Hochdruck verabschiedet. Seit dem 1. Juli fällt nun auch für Tabak-Substitute eine Steuer an. Diese beträgt aktuell 16 Cent je Milliliter. In weiteren Schritten zum 1.  Januar 2024, 2025 und 2026 wird die Steuer auf insgesamt 32 Cent pro Milliliter angehoben.

    Warnungen ignoriert
    Bereits im Gesetzgebungsprozess, so der VdeH, seien sämtliche Warnungen und Stellungnahmen von Experten ignoriert worden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GDP Zoll) habe intensiv vor einer Zunahme des Schmuggels durch die Einführung einer Steuer auf Tabak-Substitute gewarnt. Die GDP Zoll sprach in diesem Zusammenhang sogar von einem „Startup“ für die Organisierte Kriminalität.

    Es ist zwar erfreulich, dass die Behörden und besonders der Zoll immer häufiger aktiv gegen den illegalen Handel mit Tabak-Substituten vorgehen. Das sei jedoch nur die Spitze des Eisbergs, ein Ende sei nicht absehbar. Vielmehr, so der VdeH, sei damit zu rechnen, dass der für Kriminelle lukrative Markt durch die weiteren geplanten Steuererhöhungen an Attraktivität gewinne. Die dadurch entstehende Herausforderung für die Zollbehörden stellten eine unnötige Belastung dar und bänden wichtige Ressourcen an den falschen Stellen.

    Auffällig sei außerdem, dass es sich bei vielen der im Markt befindlichen Geräte um Plagiate und nicht verkehrsfähige Waren handele. Hier entstehe eine unmittelbare Gefahr für den Verbraucher, da gefälschte Erzeugnisse häufig falsch deklariert, nicht geprüft und nicht registriert seien.

    Der VdeH ist nach eigenen Angaben zwar bereits in vielen Fällen erfolgreich gegen Hersteller und Händler vorgegangen und hat Vertriebsverbote erwirkt; die Masse an Verstößen mache jedoch das dringende Handeln der Behörden zwingend erforderlich. Zuständige Ordnungsbehörden seien jedoch nur selten ausreichend über die Thematik informiert und wirkten zunehmend hilflos.

    Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, betont: „Die Steuer fördert Schmuggel und Schwarzmarkt, belastet die Exekutive sowie den legalen Handel und gefährdet letztlich auch die Verbraucher. Durch die überzogene Steuer und die Lücken in der Überwachung ist ein sehr lukrativer Markt für Kriminelle entstanden.“

    Verzicht auf weitere Steuererhöhungen
    Der E-Zigaretten-Verband fordert daher die Politik auf, weitere Steuererhöhungen unverzüglich auszusetzen und nicht noch stärkere Anreize für Schmuggler durch weitere Steuererhöhungen zu setzen. Der VdeH sei jederzeit bereit, sich mit den verantwortlichen Politikern an einen Tisch zu setzen und über eine vernünftige und dem Schadenspotenzial angemessene Steuer auf Tabak-Substitute zu sprechen. Dabei müssten jedoch wissenschaftliche Fakten Vorrang haben vor ideologischen Meinungen.

    Es sei außerdem dringend erforderlich, dass die Behörden weiter aktiv blieben und besonders den Vertrieb über Verkaufsstellen, die keine Altersprüfung vornähmen, Online-Shops mit mangelhafter Altersprüfung und die Social-Media-Kanäle im Blick behielten.

    Der Verband ist nach eigenen Angaben jederzeit bereit für eine Kooperation mit den Behörden und bietet fachliche Hilfestellung an, besonders bei der Frage nach der Verkehrsfähigkeit von E-Zigaretten.

    Studie: Gigantische Schäden
    Im Rahmen der von der Philip Morris beauftragten Studie „Bewusst einkaufen für unsere Sicherheit“ wurden aktuell ökonomische Schäden, die durch gefälschte Waren für Wirtschaft und Gesellschaft entstehen, untersucht. Zugleich zeigten sich weitreichende Auswirkungen von Produkt- und Markenpiraterie.

    Der globale Wertschöpfungsverlust durch den Verkauf gefälschter Artikel in Deutschland in den untersuchten Kategorien Kleidung, (persönliches) Zubehör, Arzneimittel und Körperpflege beläuft sich auf etwa 1,9 Milliarden Euro.

    Weltweit gehen 56 .000 Arbeitsplätze durch den Verkauf gefälschter Erzeugnisse aus den drei Produktkategorien in Deutschland verloren.

    Dem deutschen Staat entgehen durch den Verkauf gefälschter Produkte aus den drei Produktkategorien Steuer- und Zolleinnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro.

    vi

  • Immer mehr illegale Zigaretten

    GRÄFELFING // Der Konsum illegaler Zigaretten innerhalb der EU ist im Jahr 2021 weiter gestiegen. Das ist das Ergebnis des neuen KPMG-Berichts, der jährlich von Philip Morris International (PMI) in Auftrag gegeben wird. Insgesamt wurden EU-weit 35,5 Milliarden illegale Zigaretten konsumiert.

    Das entspricht einem Anteil von 8,1 Prozent am gesamten Zigarettenmarkt und einem Steuerverlust von rund 10,4 Milliarden Euro. Bei über einem Drittel dieser illegalen Zigaretten handelte es sich um Produktfälschungen (12,3 Milliarden).

    Dem Bericht zufolge ist der wachsende illegale Markt in der EU hauptsächlich auf Frankreich zurückzuführen. Dort wurde ein Anstieg des Konsums gefälschter Zigaretten um ein Drittel auf acht Milliarden Stück verzeichnet. Insgesamt wurden in Frankreich rund 15,1 Milliarden illegale Zigaretten konsumiert. Damit handelt es sich um den größten illegalen Markt innerhalb der EU.

    Höhere Besteuerung ist Nährboden für das organisierte Verbrechen
    „Es ist erschreckend, dass der Konsum illegaler Zigaretten in Europa weiter zunimmt. Besonders in Frankreich gab es im Vergleich zum Vorjahr ein deutliches Wachstum, was besonders auf die dort hohe Tabakbesteuerung zurückgeführt werden kann. Das ist bei anderen Ländern, die eine hohe Tabaksteuer eingeführt haben, ebenso zu beobachten“, kommentiert Markus Schütz, der als Manager bei Philip Morris Deutschland für den Kampf gegen den illegalen Tabakwarenhandel zuständig ist. „Hier zeigt sich deutlich, dass eine zu hohe Besteuerung zu einem attraktiven Markt für das organisierte Verbrechen führt. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass durch eine höhere Besteuerung von legalen Erzeugnissen kein Nährboden für das organisierte Verbrechen geschaffen wird.“

    Mit Blick, auf den sich weiterentwickelnden Markt merkt, PMI-Manager Gregoire Verdeaux an: „Die Gefahr, dass mehr Raucher – vor allem aus der einkommensschwachen Bevölkerung – auf den illegalen Handel ausweichen, ist inzwischen groß. Daher ist es umso dringender, dafür zu sorgen, dass rauchfreie Alternativen für alle verfügbar und erschwinglich sind, damit alle Konsumenten eine informierte Entscheidung treffen können.“

    Darüber hinaus stellen die Experten des Wirtschaftsprüfers KPMG eine zunehmende Verlagerung illegaler Produktionsstätten nach Westeuropa fest, womit die kriminellen Hersteller vor allem näher an höher besteuerten Absatzmärkten wie Frankreich, dem Großbritannien oder den Niederlanden operieren wollen. Die Maßnahme hatte auch Auswirkungen auf Deutschland. Schütz kommentiert: „Wir sehen, dass in Ostdeutschland die intensiven Zollkontrollen im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität Wirkung gezeigt haben.

    Gleichzeitig ist in den westlichen Bundesländern, besonders in Nordrhein-Westfalen, aufgrund der Nähe zu illegalen Produktionsstätten im benachbarten Ausland ein starker Anstieg des Konsums illegaler Zigaretten zu verzeichnen. Dies macht deutlich, dass sich der illegale Tabakwarenhandel aktuell neu aufstellt. Demzufolge bedarf es einer noch besseren organisatorischen, personellen, finanziellen sowie technischen Ausstattung unserer Ermittlungsbehörden und einer weiteren Stärkung grenzübergreifender Kooperationen.“

    Anhand von Aufgriffsberichten der Zollbehörden kann zudem festgestellt werden, dass für die Organisierte Kriminalität während der Corona-Pandemie digitale Kanäle und der Schmuggel über den Postversand an Bedeutung gewonnen haben. Schütz: „Es ist alarmierend, dass unsere Ermittlungsbehörden im digitalen Raum beim Eindämmen des illegalen Handels mit einem massiv wachsenden Bedrohungspotenzial konfrontiert sind.

    Klar ist aber, dass der Rechtsstaat auch hier seine Durchsetzungskraft beweisen muss. Um dem Problem des Schwarzhandels durch die Organisierte Kriminalität Herr zu werden, bedarf es eines noch engeren Schulterschlusses zwischen Staat, Ermittlungsbehörden, Zivilgesellschaft und der Industrie.“

    pnf

  • Übergangsregel für E-Liquid-Steuer

    BERLIN // Allmählich wird deutlich, wie die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten umgesetzt werden soll. Ab 1. Juli 2022 wird eine neue Abgabe auf die Produkte fällig (DTZ berichtete).

    Steuer trifft nicht nur fertige Liquids
    Tatsächlich wird – wie von der Branche befürchtet – die Steuer auf sämtliche Produkte erhoben, die dazu gedacht sind, in E-Zigaretten verdampft zu werden. Das betrifft nicht nur fertige Liquids, sondern auch sogenannte Shortfills und Shots, Aromen und Basen. Besonders der Markt für Basen (nikotinfreie Trägerflüssigkeiten für Aromen und Nikotin) dürfte nach Ansicht von Marktbeobachtern zusammenbrechen. Denn in der letzten Stufe des Steuermodells würde ein Liter Base (übliche Verkaufseinheit) statt rund zehn Euro wie bisher dann 390 Euro kosten. Liquids werden sich von ungefähr 3,90 Euro auf dann knapp 7,80 Euro verteuern – fast eine Verdoppelung des Preises.

    Zusätzliche Kosten in der Logistik
    Aus den Unternehmen wird zudem die Befürchtung hörbar, dass die Produktion von Liquids teurer wird. Der Grund: Die Steuerbanderole muss auf einem Umkarton, der nur auf einer Seite geöffnet werden kann, angebracht werden. Die Steuermarke muss beim Öffnen der Verpackung reißen und darf sich nicht lösen. Die zusätzlichen Kosten für diesen logistischen Mehraufwand wird die Branche vermutlich ebenfalls zumindest zu einem Teil an die Konsumenten weitergeben.

    Wie ist es mit Übergangsfristen?
    Eine Frage, die sich die Anbieter ebenfalls gestellt haben, ist nun – dem Anschein nach – geklärt worden: Wie ist es mit Übergangsfristen? Das Gesetz sieht diesbezüglich nämlich keine Vorgaben vor. Fest steht: Die Hersteller können bis einschließlich 30. Juni 2022 unbegrenzt produzieren. Diese Ware kann ohne Steuerbanderole verkauft werden. Ab dem 1. Juli 2022 dürfen Liquids nur noch vom Band laufen, wenn sie eine entsprechende Steuermarke aufweisen.

    Theoretisch könnten die „Altprodukte“ unbegrenzt im Handel bleiben. Aber: Dem Vernehmen nach will das Bundesfinanzministerium diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben.

    Dazu soll offenbar ein Gesetz oder – noch wahrscheinlicher – eine Verordnung erlassen werden, die den Verkauf steuerfreier Ware nur für eine bestimmte Übergangszeit zulässt. Im Gespräch ist demnach der 13. Februar 2023. Spätestens ab 14. Februar 2023 wird das Dampfen dann für alle deutschen Nutzer von E-Zigaretten deutlich teurer.

    red

  • BMF: Wechsel in Referatsleitung

    BERLIN/BONN (DTZ/fok). Das Bundesfinanzministerium wird das Referat III B 7, zu dessen Aufgaben neben Grundsatzfragen des Verbrauchsteuerrechts sowie der EU-Verbrauchsteuerharmonisierung vor allem die Tabakbesteuerung sowie die Besteuerung weiterer Genussmittel zählt, unter eine neue Leitung stellen.

    Dem bisherigen Referatsleiter, Ministerialrat Dr. Martin Scheuer, wurde zum 17. Januar 2011 ein neues Aufgabenfeld innerhalb des Ministeriums übertragen; er ist nun im Bereich Personal der Steuerverwaltung tätig. Die Neubesetzung der Referatsleitung wird voraussichtlich Anfang April erfolgen, eine Personalie ist bisher noch nicht bekannt. Bis zum Amtsantritt des Nachfolgers von Dr. Scheuer wird Regierungsdirektor Frank Drozda die Referatsleitung kommissarisch übernehmen. Die Sachbearbeitungsebene des Tabaksteuerreferats liegt unverändert in den bewährten Händen von Amtsrat Christoph Kling.

    (DTZ 09/11)