LUXEMBURG (DTZ/red). Das deutsche Monopol auf Sportwetten verstößt gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 8. September in seinem mit Spannung erwarteten Urteil in den deutschen Vorabentscheidungen verkündet.
„Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland errichteten staatlichen Monopol wird das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt“, entschieden die Richter.
Als Begründung führt der Gerichtshof an, dass die staatlichen Monopole intensiv Werbung betreiben würden, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren und sich damit von den Zielen entfernen würden, die das Bestehen von Monopolen rechtfertigen würden. Zum anderen würden die deutschen Behörden mit der Duldung von Kasino- oder Automatenspielen eine Glücksspiel-Politik betreiben, die zur Teilnahme an diesen Spielen mit höherem Suchtpotenzial ermuntere.
Schon während der Zeit, die benötigt wird, um das staatliche deutsche Glücksspiel in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen, dürfen die staatlichen Monopole nicht mehr angewandt werden.
(DTZ 36/10)