BERLIN // Die temporäre Mehrwertsteuersenkung um drei Punkte auf 16 Prozent wird auch für Tabakwaren gelten. Der aktuelle Satz von 19 Prozent wird für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nur noch für die Berechnung der Mindeststeuer herangezogen.
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Das gilt für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitt. Mit dieser Lösung soll das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz umfangreiche Umpreisungen und den zwangsläufigen Bezug neuer Steuerzeichen zu vermeiden helfen.
Experten gehen davon aus, dass die Steuerersparnis aufgrund der Preisbindung beim Handel verbleibt. Für den Konsumenten ändert sich voraussichtlich praktisch nichts.
Am 29. Juni soll das Gesetz nach Lesungen im Bundestag auch den Bundesrat passieren.
red