FRANKFURT (DTZ/fok). Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die derzeit geltende Regelung des Glücksspiels in Deutschland sei nicht konform mit dem EU-Recht, sorgt bundesweit für großes Aufsehen. Während Befürworter einer Liberalisierung darin das Ende des Staatsmonopols für Glücksspiele sehen, erkennen die Gegner einer Liberalisierung lediglich Änderungsbedarf für die entsprechende deutsche Gesetzgebung und sehen durch das EuGH-Urteil das staatliche Monopol nicht in Frage gestellt.
Lottoannahmestellen beschäftigen sich mit UrteilSpeziell die Lottoannahmestellen als Garanten eines geregelten und sicheren Spielvertriebs beschäftigen sich intensiv mit den möglichen Folgen des Urteils.
In einem Interview mit der Tabak Zeitung erläutern Hermann Teckenburg, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD), und Günther Kraus, Geschäftsführer dieses Verbandes, ihre Sicht der Gerichtsentscheidung und die daraus notwendigen Konsequenzen für die künftige Ordnung des deutschen Glücksspielwesens.
Zunächst stellt der BLD fest, dass auch weiterhin ausländische Glücksspielanbieter eine staatliche Erlaubnis für den Vertrieb benötigen. Dies habe der EuGH ebenso bestätigt, wie er ein staatliches Glücksspielmonopol unter Einhaltung bestimmter Richtlinien erlaubt.
Deutsche Gerichte müssen EU-Urteilsauslegung berücksichtigenDer Vorstand des BLD weist darauf hin, dass das Urteil nicht über den Ausgang der vor deutschen Gerichten anhängigen Verfahren entscheidet, die allerdings bei den von ihnen zu treffenden Entscheidungen an die Auslegung des europäischen Rechts durch den EuGH gebunden sind.
Zwar hätte der EuGH die Berechtigung des staatlichen Sportwettenmonopols in Zweifel gezogen, nicht jedoch die Gültigkeit der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags im Allgemeinen. So sei ein Verbot der Glücksspiele per Internet ebenso vereinbar mit dem EU-Recht wie die nationalen Erlaubnisvorbehalte. Eine Pflicht zur Anerkennung ausländischer Erlaubnisse bestehe somit nach Auffassung des EuGH nicht.
BLD mahnt: „Der Bund muss unverzüglich handeln“Der BLD mahnte an, dass vor allem der Bund unverzüglich handeln müsse, insbesondere im Bereich der Geldspielautomaten, um die Monopole europarechtskonform zu gestalten. Dazu sei eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern absolut erforderlich, damit eine Einheit für die Regelung aller Glücksspielarten entstehe.
Nach Auffassung des BLD sollen dabei auch der Bereich der Geldspielautomaten einem Monopol und damit dem Glücksspielstaatsvertrag zugeführt werden. Die Sonderregelungen für Pferdewetten könnten aufgehoben werden. Der BLD-Vorstand stellt sich in seinen Ausführungen klar hinter das bestehende staatliche Glücksspielsystem.
(DTZ 37/10)