Schlagwort: Staatshaushalt

  • Ein Tabakwarengeschäft finanziert Bundeskanzlerin und -präsident

    MAINZ (DTZ/fok). Dass die Raucher ganze erheblich zur Gesundung des Staatshaushalts beitragen ist bekannt. Stolze 14,4 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer und 3,9 Milliarden Euro aus der auf Tabakwaren entfallenden Mehrwertsteuer bliesen sie dem Fiskus im Jahr 2011 in die Taschen.

    Weniger bekannt, aber durchaus interessant ist die Rolle als Steuereinzieher, die der Tabakwaren-Einzelhandel Jahr für Jahr ohne finanzielle Gegenleistung des Staates ausüben muss. Dafür erhält er keinen Dank, sieht sich vielmehr von etlichen Feinden des Tabakgenusses, die als „Staatsdiener“ oder Abgeordnete ihr sicheres monatliches Salär aus eben dieser Steuergeldern beziehen, in die Schmuddelecke gedrängt.

    Auch wenn die eigentliche Zahlung der Tabaksteuer durch die Hersteller erfolgt, indem sie Banderolen bei den Steuerzeichenstellen erwerben, ist die Überwälzung dieser Steuerlast auf die Konsumenten nur durch die unermüdliche Verkaufstätigkeit des Handels möglich. Die Tabak Zeitung wollte diesen Dingen mal auf den Grund gehen und zeigt dies nachfolgend anhand eines realistischen Rechenbeispiels. Als Basis haben wir Zahlen aus der Realität verwendet. Sie stammen aus dem Betriebsvergleich einiger Erfa-Gruppen, der von der BAT in Zusammenarbeit mit dem BTWE durchgeführt wird.

    Für das letzte greifbare Jahre, nämlich 2010, lag der Durchschnittumsatz der teilnehmenden Tabakwaren-Einzelhandelsgeschäfte bei 684 039 Euro. Von diesem Umsatz entfielen im Durchschnitt 321 566 Euro auf Zigarettenverkäufe, 149 190 Euro auf andere Tabakwarenumsätze, 87 384 Euro auf Presse, 38 760 Euro auf die Lotto-Toto-Provision und 87 138 Euro auf andere Warengruppen.
    Hieraus resultieren Verbrauchssteuern (Tabak- und Mehrwertsteuer) von insgesamt 418 357 Euro. Darin sind auch geschätzte 75 000 Euro Lotteriesteuern enthalten.

    418 357 Euro, das ist ein gewaltiger Steuerbetrag, zumal hier nur die Verbrauchssteuern und nicht die Lohn- und Einkommenssteuern der Tabakwaren-Einzelhändler und ihrer Mitarbeiter berücksichtigt sind. Nur am Rande sei vermerkt, dass das Betriebsergebnis des Durchschnittunternehmens in 2010 leicht negativ war, ein fiktiver Unternehmerlohn schlug nur mit 39 020 Euro pa. zu Buche.

    Was kann der Staat mit 418 357 Euro finanzieren? Suchen wir uns ein besonders spektakuläres Beispiel: Der kürzlich gewählte Bundespräsident Joachim Gauck erhält zum Beispiel Amtsbezüge von 199 000 Euro. Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von 78 000 Euro sei hier mal nicht berücksichtigt. Nicht ganz so viel erhält Bundeskanzlerin Angela Merkel mit rund 190 000 Euro jährlich. Also mal auf den Punkt gebracht: Jeder einzelne Durchschnitts-Tabakwarenfacheinzelhändler, wie es sie hundert- ja tausendfach in Deutschland gibt, finanziert mit den Verbrauchssteuerabgaben seiner Kunde jeweils eine Summe, die größer ist als die Amtsbezüge von Bundeskanzlerin und Bundespräsident zusammen.

    Wem das Beispiel nicht zusagt, kann auch die Bezahlung der Bundestagsabgeordneten heranziehen. Deren „Abgeordnetenentschädigung“ liegt bei 7 938 Euro im Monat, also 95 256 Euro im Jahr. Das heißt, dass das Durchschnittstabakwarengeschäft 4,4 Bundestagsabgeordnete finanziert. Die aktuell 620 Bundestagsabgeordneten erhalten also ihre monatlichen Bezüge rein rechnerisch von 141 Tabakwarengeschäften. Ohne es jetzt im Detail nachzurechnen. Ich glaube das schaffen schon alleine die Fachhandelskollegen aus Hamburg. Wer es weniger politisch mag, kann auch gerne auf Kindergarten-Mitarbeiter umrechnen. Da erwirtschaftet der Durchschnitts-Tabakwareneinzelhändler die Gehaltssumme von 18,5 ErzieherInnen.

    (DTZ 16/12)