Schlagwort: Soforthilfe

  • Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

    MÜNSTER // Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe um­fasst, ist rechts­wid­rig. Die Corona-Soforthilfe er­fol­ge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die Covid-19-Pandemie und diene nicht der Be­friedigung von Gläubigeransprüchen, ent­schied das Finanzgericht Münster am 13. Mai. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt, berichtet „beck-online“.

    Corona-Soforthilfe
    Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es ihm nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27. März beim Land Nordrhein-Westfalen zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige. Diese wurde mit Bescheid vom selben Tag bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.

    Kontenpfändung
    Das Gericht hat dem Eilantrag entsprochen. Das Finanzamt müsse die Kontenpfändung einstweilen einstellen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufheben. Durch die hier eingeleitete Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe erhöht worden sei, werde die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt.

    Gläubigeransprüchen
    Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1. März entstanden seien und somit nicht dem Zweck, die vor dem 1. März entstandenen Ansprüche des Finanzamts zu befriedigen. Da die Corona-Soforthilfe mit Bescheid vom 27. März für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt worden sei, sei die Vollstreckung bis zum 27. Juni einstweilen einzustellen.

    red

  • Rheinland-Pfalz für stufenweise Lockerung

    MAINZ // Rheinland-Pfalz will sich bei den Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder am 15. April für eine stufenweise Lockerung der Betriebsschließungen einsetzen.

    Dies war das Ergebnis intensiver Beratungen zwischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Volker Wissing und den Präsidenten der vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) über Vorschläge und Ideen, wie die heimische Wirtschaft wieder hochgefahren werden kann.

    Stufenplan als Perspektive
    Dafür sei ein Stufenplan als Perspektive für die Betriebe ebenso wie für ihre Mitarbeiter dringend erforderlich. Viele Menschen bangten um ihre Existenz und sollten sich so schnell wie möglich auf den Neustart ihrer Unternehmen unter derzeit erforderlichen Hygienestandards vorbereiten können.

    Gesundheitsschutz der Bevölkerung
    Die Ministerpräsidentin fasst zusammen: „Wir sind uns mit den IHKs darüber einig, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung an erster Stelle steht. Die große Aufgabe besteht darin, dass eine Exit-Strategie die Gesundheit der Menschen und den Erhalt unserer Wirtschaft zusammenbringen muss. Wir wollen das Wirtschaftsleben stufenweise wieder hochfahren, sobald dies die Pandemiezahlen erlauben. Wir arbeiten mit höchster Priorität gemeinsam an einem gestuften Szenario, das den bislang geschlossenen Unternehmen eine Rückkehr in ein geordnetes Wirtschaftsleben ermöglichen wird. Die Einhaltung von strengen Hygieneregeln, um einen erneuten Ausbruch zu verhindern, wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Landesregierung und die Wirtschaft im Land behalten ihren Grundoptimismus, gemeinsam Schritt für Schritt wieder zu unserer alten Wirtschaftskraft zurückgelangen."

    Soforthilfe-Programm
    Wirtschaftsminister Volker Wissing zum Ernst der Lage: „Mit unserem Soforthilfe-Programm sorgen wir dafür, dass den Unternehmen nicht die Luft ausgeht. Sie brauchen ausreichend Liquidität, um zumindest ihre laufenden Kosten decken zu können. Dafür sorgen wir mit Bundessoforthilfen und unserem Zukunftsfonds. Parallel dazu arbeiten wir mit Hochdruck daran, wie wir einen Weg aus der jetzigen Situation mit all ihren Beschränkungen gestalten können. Im engen Dialog mit den IHKs werden wir darauf hin arbeiten, dass die Betriebe in Rheinland-Pfalz sich möglichst rasch erholen können. Priorität hat jetzt die Stärkung der Binnennachfrage, damit der Einzelhandel, unsere Dienstleister und alle anderen betroffenen Branchen wieder Tritt fassen.“

    Gestaltung des Neustarts
    Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, betont das Ausmaß der Schäden: „Die Corona-Krise und staatlich verordnete Betriebsschließungen haben die rheinland-pfälzischen Unternehmen nahezu in ihrer gesamten Breite getroffen. Wir brauchen jetzt dringend Licht am Ende des Tunnels. Nach mehr als 17000 Beratungsgesprächen in den letzten Wochen wissen wir, wo die Probleme bei unseren Unternehmen liegen und wie wir den Neustart gestalten können. Man kann Unternehmen über Nacht schließen, aber nicht über Nacht wieder hochfahren. Das braucht einen Vorlauf, den wir genau jetzt haben. Daher ist es so wichtig, dass wir vereinbart haben, bald konkrete Hinweise zu bekommen, welche Wirtschaftsbereiche unter welchen Voraussetzungen wieder Fahrt aufnehmen können. Dafür soll auch Bürokratie abgebaut werden, wenn das beim Wiederhochfahren unterstützend wirkt."

    pnf