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  • Einfach mal „danke“ sagen

    DORTMUND // Im Handel wird der Ton rauer. Warum es vor und hinter der Ladentheke häufiger zu respektlosem Verhalten gegenüber Beschäftigten kommt, wollte ein Bündnis aus Händlern und Wissenschaftlern herausfinden. Dazu riefen sie vor drei Jahren das [link|https://respectwork.de ]Projekt „Respectwork“[/link] ins Leben. Die Ergebnisse haben sie jetzt vorgestellt.

    Für den Handelsverband Nordrhein-Westfalen (NRW) war es ein Heimspiel. Hauptgeschäftsführer Thomas Schäfer begrüßte vor kurzem zum 1. Dortmunder Tag des Respekts nicht nur als Gastgeber die Anwesenden. Im Industrieklub der westfälischen Metropole trat der Verbandschef zusammen mit Vertretern der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA), der TU Dortmund (Sozialforschungsstelle), des Vereins Arbeit & Gesundheit aus Hamburg und der Firma B. Frieling, die als Praxispartner mit zwei Baumärkten teilnahm, als Projektpartner auf. Gemeinsam zogen sie nun Bilanz eines Themas, das sich zum ersten Mal 2018 in den Medien manifestierte. Zwei Jahre später, am 1. Mai 2020, war es als vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Europäischen Union und dem Europäischen Sozialfonds gefördertes Projekt am Start.

    Phänomen Respektloses Verhalten
    Zu diesem Zeitpunkt berichteten die Medien gehäuft über verbale und körperliche Übergriffe in Dienstleistungsberufen, etwa bei Rettungskräften oder auch im Handel. Dieses Verhalten wollte man mit „Respectwork“ erforschen. Zum Projektstart im Mai 2020 änderte sich jedoch die Situation. Systemrelevante Berufe, darunter auch der Handel, seien bundesweit mit „Klatsch-Aktionen auf Balkonen“ ausdrücklich gewürdigt worden, erinnert Klaus Kock von der TU Dortmund. Doch Maskenpflicht und Lieferengpässe ließen diese Form des Respekts später in Teilen der Gesellschaft stagnieren. Im großen Saal des Industrieklubs wurde nach drei Jahren (Projektende 30. April 2023) auch deutlich, dass das Phänomen vor allem Geschäfte mit Selbstbedienung betrifft, weniger den inhabergeführten Handel.

    In Interviews und Praxiseinsätzen vor Ort forschten die Teams von TU Dortmund und DAA zum respektlosen Verhalten. Dazu zählt Projektleiterin Edelgard Kutzner von der TU Dortmund, dass Beschäftigte geduzt werden, sich Beschwerden über zu teure oder fehlende Waren anhören müssen, oder, etwa an der Kasse, ignoriert werden: Der Kunde, mit Kopfhörern im Ohr, telefoniert mit seinem Handy. Als Gründe nennt Kutzner ein hohes Stressniveau in der Gesellschaft allgemein.

    „Wer einen Gruß nicht erwidert, zeigt, dass er die andere Person nicht zur Kenntnis nehmen will, dass sie Luft für ihn ist“, weiß sie. Auch das Zurufen vereinzelter Wortbefehle beispielsweise „Schrauben?“ ist etwa im Baumarkt häufig der Fall. Das reduziere die Mitarbeiter auf das Niveau eines Automaten, betont ihr Kollege Klaus Kock. Nicht jeder habe ein „dickes Fell“, viele nehmen das Thema mit ins Private. Das schade dem Branchen-Image, ergänzt Thomas Schäfer.

    Lösungen für den Handel
    Wie Respekt praktisch gefördert werden kann, zeigen Verband und DAA mit den „Respektwochen“. Dabei wird das Thema gezielt in einem Geschäft beworben und der Kunde aktiv angesprochen. „Die Menschen zeigten großes Interesse“, resümiert Sarah Rethemeier. Sie hat das Konzept im Edeka-Markt Grubendorfer in Herdecke organisiert und plant eine Wiederholung. Denn: „Respekt ist keine Einbahnstraße“, sagt sie. Gegenseitige Beachtung und Rücksichtnahme gehören genauso wie ein „schlichtes Danke“ dazu, sagt Edelgard Kutzner. „Es müssen sich die Rahmenbedingungen ändern. Nicht nur die Beschäftigten“, betont sie. Glücklicherweise habe sich der Handel von Slogans wie „Der Kunde ist König“ verabschiedet. Das Projekt habe jedoch auch gezeigt, dass Respektlosigkeit nicht die Regel im Einzelhandel ist, resümiert sie.

    Für den Handelsverband NRW kann sich Thomas Schäfer einen zweiten Dortmunder Tag des Respekts vorstellen, „eventuell schon im nächsten Jahr“, sagt er im Gespräch mit DTZ.

    kes

  • Wie umgehen mit Gutscheinen?

    BERLIN // Wie bereits in den vergangenen Jahren waren Gutscheine auch 2022 das beliebteste Weihnachtsgeschenk, gefolgt von Spielwaren, Büchern und Schreibwaren. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum entdeckt, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2025 eingelöst werden.

    Persönliche Gespräch mit dem Händler
    Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, sollte das persönliche Gespräch mit dem Händler suchen. Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreier Artikel nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.

    Ist die Ware beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach der Warenübergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Auch hier ist der persönliche Austausch mit dem Händler ratsam. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

    vi

  • Gespräche zur InterTabac I

    DORTMUND // Der Gesprächsbedarf nach zwei Jahren Pandemie ist groß. Das trifft auch auf die Branche zu. DTZ (Die Tabak Zeitung) hat sich mit Sabine Loos (Westfalenhallen Unternehmensgruppe) über die Neuauflage des Messe-Duos InterTabac und InterSupply unterhalten.

    In diesem Jahr kann das Messe-Duo aus InterTabac und InterSupply erstmalig wieder stattfinden. Was erwarten Sie von fachlicher Seite von der bzw. für die Neuauflage?
    Sabine Loos: In vielen Gesprächen, die wir in den vergangenen Monaten geführt haben, war zu hören, dass die InterTabac und die InterSupply der internationalen und nationalen Tabakbranche als One-Stop-Shop wirklich gefehlt haben. Nun sind sie wieder zurück und man kann in Dortmund wieder zusammenkommen, neue Produkte ausprobieren und neue Anbieter kennenlernen. Und sich so frische Inspirationen holen – zum Beispiel für die Sortimentszusammenstellung der Händler. Auf diese Dinge ist auch das Rahmenprogramm abgestimmt, um einerseits alle Wünsche abzudecken, die aus der Branche an uns herangetragen wurden, und andererseits wichtigen Themen und Trends den nötigen Raum zu geben.

    Worauf freuen Sie sich besonders? Was bedeutet Ihnen die Messe persönlich?
    Loos: Bereits jetzt liegen über 600 Buchungen für die InterTabac und die InterSupply vor, davon sind über 160 Aussteller zum ersten Mal vor Ort mit dabei. Das zeigt: Die Branche steht hinter den Messen. Sicher ein Grund zur Freude, aber nicht der Einzige. Denn auch inhaltliche Neuerungen wie den ‚International Cigar Pavilion‘ oder unsere Content-Plattform ‚Business Insights‘ werden sehr gut angenommen und die Messen dementsprechend zukünftig ergänzen.

    Was hat Ihnen in den letzten zwei Jahren besonders gefehlt? Was gilt es nachzuholen?
    Loos: Vielen Vertretern der Branche hat der persönliche Austausch am meisten gefehlt. Kein Wunder, lassen sich Geschäfte doch immer noch am besten persönlich abschließen. Denn bei Verhandlungen nimmt man hier die Stimmung des Gegenübers einfach besser wahr und kann seine Reaktion auf Angebote so deutlich genauer abschätzen als bei einer Videokonferenz. Ein unschätzbarer Vorteil für das Treffen vor Ort, da genau das nicht selten den Ausschlag gibt, ob ein Angebot angenommen wird oder nicht. Das belegt auch eine aktuelle Studie, nach der die Face-to-Face-Kommunikation im Vergleich zu Telefon- oder Videokonferenzen zu 23 Prozent mehr Geschäftsabschlüssen führt. Darüber hinaus hören wir aber auch oft, dass sich viele Aussteller einfach darauf freuen, langjährige Kunden, Partner, Freunde und Bekannte wiederzusehen.

    Was erwartet die Besucherinnen und Besucher auf der Messe?
    Loos: Auf der InterTabac und der InterSupply treffen Fachbesucher auf Top-Entscheider aus dem Handel, der Herstellung oder dem Dienstleistungssektor. Internationale Marktführer und Branchenvertreter aus den Bereichen Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel, Zigaretten- und Pfeifentabak, RYO und MYO, Feinschnitt und Blättchen, Ladeneinrichtungen, Presse sowie EDV und Kassensysteme, Automaten, Wasserpfeifen und Zubehör, Elektronische Zigaretten sowie Next Generation Products präsentieren hier ihre Produkte und Innovationen. Dazu kommt ein vielfältiges Programm rund um aktuelle Themen und Herausforderungen der Branche. Nicht zu vergessen: Vor Ort kommt der Genuss nicht zu kurz. Denn auf der InterTabac können wieder neue und spannende Produkte jederzeit gefühlt, geschmeckt und geraucht werden.

    Was gibt es von Ihnen Neues, was sind Highlights?
    Loos: Wir haben die letzten zwei Jahre genutzt, um die Messe Dortmund und unsere Angebote strategisch weiterzuentwickeln. Dazu gehören beispielsweise neue digitale Plattformen ‚Business Insights‘, die als Ergänzung zur InterTabac und InterSupply sehr viel positives Feedback erhalten hat. Sie ist während der Corona-Pandemie an den Start gegangen, um den Austausch und die Informationen rund um die Branchen-Themen aufrecht zu erhalten und wird seitdem rege genutzt, um auch über den Messetermin hinaus das ganze Jahr in Kontakt zu bleiben, sich auszutauschen und Brancheninfos zu erhalten. Die kontinuierlich steigenden Nutzerzahlen zeigen, dass das Konzept gut ankommt, daher wird es nach und nach immer mehr und neue Beiträge geben. In diesem Umfeld gibt es natürlich auch neue, digitale und hochattraktive Werbemöglichkeiten für Aussteller, die bereits jetzt sehr gefragt sind. Aber auch darüber hinaus waren wir sehr aktiv. Wir haben bereits den Bau neuer Gebäude auf unserem Gelände beschlossen und werden bestehende Hallen modernisieren. Das erhöht die Attraktivität des Standortes noch weiter – und wirkt sich bereits heute positiv aus, da wir in diesem Jahr viele neue Messeformate nach Dortmund holen konnten. Außerdem haben viele neue eigene Veranstaltungen entwickelt und erfolgreich an den Start gebracht. Insgesamt betrachtet ist Dortmund als Messestandort international damit für die Zukunft sehr gut aufgestellt.

    Was sind aus Ihrer Sicht aktuelle Herausforderungen, die auf der Messe auch Thema werden – ob im Dialog oder im Programm?
    Loos: Aktuell sorgen unter anderem die Tabaksteuererhöhung für Zigaretten und Feinschnitt sowie die Liquidsteuer für Gesprächsstoff. Außerdem sind auch die Einheitsverpackungen bei Zigaretten und erhöhte Schwierigkeiten bei der Einfuhr von Zigarren nach Europa ein viel diskutiertes Thema, weil sie den Markt für den Handel empfindlich treffen. Diese Themen haben wir erkannt und in Impulsvorträgen und anderen Punkten des Rahmenprogramms mit aufgenommen.

    Wenn Sie nach vorne und über die diesjährige „Neuauflage“ hinausblicken: Was wünschen Sie sich für die kommenden Jahre InterTabac?
    Loos: Die InterTabac besteht seit 40 Jahren, die InterSupply wurde 2015 auf Wunsch der Branche ins Leben gerufen. Beide sind seit vielen Jahren feste, wichtige Größen in den Kalendern und haben sich als echte Pflichttermine etabliert, deren Beliebtheit immer noch steigt. Das zeigt beispielsweise die Entwicklung der InterSupply: Seit der ersten Ausgabe hat die Zahl der Aussteller kontinuierlich zugenommen, alleine in diesem Jahr um über 15 Prozent! Diese Entwicklung darf aus Sicht der Messe Dortmund natürlich gerne so weitergehen – und mit unseren Aktivitäten in Sachen Weiterentwicklung des Messe-Duos tun wir auch alles dafür, dass die Attraktivität beider Messen hoch bleibt.

    Und wie wird sich die Branche Ihrer Meinung nach entwickeln?Welche Trends sehen Sie für dieses und die kommenden Jahre?
    Loos: Aus unseren Gesprächen mit den verschiedenen Branchenvertretern – Ausstellern, Fachbesuchern, Verbänden – aber auch aus den Medien und Trendreports lassen sich mehrere Tendenzen erkennen, die in den nächsten Jahren relevant sein werden. Eine aktuelle Studie zeigt: Tabakwaren erfreuen sich weiterhin einer hohen Beliebtheit, wozu auch E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkte beigetragen haben. So haben laut einer Studie etwa ein Drittel aller Deutschen bereits eine E-Zigarette probiert. Im Handel sind und bleiben aber die klassischen Tabakwaren die Umsatzbringer, auch wenn die Next Generation Products immer beliebter werden. Neben den E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkten sind hier auch Snus im Kommen. Im Zigarren-Segment gibt es derzeit einen Wachstumsschub der familiengeführten Handmade-Produktionen und Limited Editions liegen voll im Trend, was sicher noch länger anhalten wird. Für den Handel wiederum sind derzeit Lieferengpässe, Preissteigerungen und Energieknappheit mit den größten Herausforderungen, die uns noch länger begleiten werden.

    Was möchten Sie Ausstellern und/oder Besuchern mitgeben, die noch nicht sicher sind, ob sie bei der InterTabac dabei sein wollen?
    Loos: Wir haben in diesem Jahr über 160 neue Aussteller vor Ort, die noch nie zuvor auf der InterTabac oder InterSupply dabei waren. Viele von ihnen präsentieren sich sogar zum ersten Mal in dieser Form auf dem Markt – die Besucher haben also die einzigartige Gelegenheit, noch nie zuvor gesehene Produkte zu testen, mit Herstellern oder Anbietern in Kontakt zu kommen und sich so für die eigene Sortimentszusammenstellung inspirieren zu lassen. Insgesamt liegen bereits über 600 Anmeldungen von Ausstellern vor. Das Feedback aus der Branche ist also sehr gut: Alle freuen sich darauf, sich vor Ort treffen, vernetzen, austauschen und Geschäfte machen zu können. Dazu kommt noch das erneut umfangreiche Programm, das von vielen renommierten Branchenakteuren und -experten mitgestaltet und dadurch viele Mehrwerte liefern wird. InterTabac und InterSupply bleiben also der ‚One-Stop-Shop‘ und ‚Place to be‘ für all jene, die ganz vorne mit dabei sein wollen. Von daher ist und bleibt der Besuch oder die Teilnahme als Aussteller auf der InterTabac und InterSupply absolut empfehlens- und lohnenswert!

    Vielen Dank für das Gespräch.

    red

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

    vi

  • Gutachten: Menthol ist unproblematisch

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor wenigen Wochen eine Stellungnahme zu Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Darin empfiehlt die Behörde die Aufnahme etwa von Menthol in die Liste verbotener Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern.

    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat den Pharmakologen und Toxikologen Bernhard-Michael Mayer gebeten, ein Gutachten zur Stellungnahme des BfR und im Besonderen zum gesundheitlichen Risiko von Menthol zu erstellen. Fazit: „Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquoten beitragen.“

    Bedeutung von Menthol
    In seinem Gutachten verdeutlicht Mayer die Bedeutung von Menthol für Dampfer: Menthol ist ein häufig verwendetes Aroma in Liquids, das nicht nur in Sorten mit Mentholgeschmack vorkommt, sondern in niedriger Konzentration auch in zahlreichen handelsüblichen Liquids enthalten ist, um deren Geschmack abzurunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Menthol würde die Attraktivität von Fertig-Liquids vermindern und damit den nachhaltigen Umstieg von Rauchern auf das Dampfen erschweren.

    Dampfer könnten bei einem Verbot mentholhaltiger Liquids ihre Liquids mit dem adäquaten Aroma aus anderen Quellen versetzen und damit nicht nur das Verbot umgehen, sondern sich auch möglicherweise einer gesundheitsschädlichen Gefahr aussetzen. Liquid-Hersteller würden Menthol vermutlich durch alternative „Cooling Agents“-Zusätze ersetzen, deren Wirkungen auf den Organismus vergleichsweise wenig untersucht sind.

    Wirkung von Nikotin
    Der Grazer Experte Mayer weist darauf hin, dass Menthol die atemwegsreizende Wirkung von Nikotin verstärkt und dadurch die Reduktion der erforderlichen Nikotinkonzentration von Liquids erlaubt. Menthol sei in Arzneimitteln und zahlreichen anderen Produkten enthalten, die als gesundheitsfördernd gälten und deren vielfältige und langjährige Anwendungen keinen Hinweis auf Schädlichkeit erbrächten. Menthol ist als nicht-toxische Substanz in der Europäischen Union gelistet.

    Jugendliche könnten durch Menthol nicht leichter E-Zigaretten konsumieren, da der Stoff nicht wie in Tabakzigaretten die Atemwegsreizung maskiert, sondern im Dampf von E-Zigaretten verstärke.

    Dazu erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Aromen sind ein äußerst wichtiges Argument für erwachsene Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, dampfen nur sehr wenige Jugendliche in Deutschland. Ein Verbot von Menthol macht vor dem Hintergrund keinen Sinn und das Gutachten von Professor Mayer zeigt, dass es keine Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Wirkung von Menthol gibt.“

    vi

  • Zahl der Presse-Shops im Handel nimmt weiter ab

    KÖLN // Der [link|http://www.pressegrosso.de]Gesamtverband Pressegroßhandel[/link] veröffentlicht die aktuellen Ergebnisse seiner Erhebung im Einzelhandel: Die Pressegroßhändler in Deutschland beliefern bundesweit mehr als 89 000 Verkaufsstellen werktäglich mit Zeitungen und Zeitschriften. Sie gewährleisteten damit eine flächendeckende Versorgung der Bürger in Deutschland. Die Konsolidierung im Pressehandel hat sich im zweiten Jahr der Corona-Pandemie leicht verstärkt.

    Aktuelle Vollerhebung
    Der Gesamtverband Pressegroßhandel (GVPG) hat die Ergebnisse seiner aktuellen Vollerhebung des deutschen Presseeinzelhandels veröffentlicht. Danach beliefert der deutsche Pressegroßhandel zur Kalenderwoche 39 / 2021 bundesweit 89 212 presseführende Einzelhändler mit Zeitungen, Zeitschriften und pressenahen Zusatzsortimenten. Im internationalen Vergleich verfügt die Bundesrepublik nach wie vor über ein einzigartig dichtes Verkaufsstellennetz zur Versorgung der Bevölkerung mit den geistigen Grundnahrungsmitteln Zeitungen und Zeitschriften.


    90 000 Presseverkaufsstellen

    Nachdem sich im vergangenen Jahr die Konsolidierung im Presseeinzelhandel trotz Corona-Pandemie nicht verschärft hatte, hat sich der Prozess 2021 leicht beschleunigt. „Während des Lockdowns verschob sich die Nachfrage verstärkt auf die filialisierten Vertriebsformen, die durch hohe Wochenumsatzklassen gekennzeichnet sind. Von Schließungen waren besonders fragmentierte Einzelhändler mit geringen Presseumsätzen betroffen“, erläutert Andreas Obervoßbeck, Vorstand Marktanalyse des Gesamtverbandes Pressegroßhandel. „Dennoch leistet unsere Branche mit der Betreuung von immer noch knapp 90 000 Presseverkaufsstellen einen wichtigen Beitrag zur Ubiquität von Printprodukten“, erklärt Obervoßbeck (Anm. d. Red.: Ubiquität bedeutet Allgegenwart).

    Strukturelle Anpassungsprozess
    Der strukturelle Anpassungsprozess im Presseinzelhandel setzt sich in diesem Jahr weiter fort. Trotz der mit hohem Aufwand erfolgten, erfolgreichen Erschließung von über 2200 Neukunden durch den Pressegroßhandel ging die Zahl der Verkaufsstellen im Jahr 2021 auf 89 212 Einzelhandelsstandorte zurück, da im gleichen Zeitraum fast 6600 Einzelhändler den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften aufgaben. Im Saldo beträgt der Rückgang der Verkaufsstellen mit Presseangebot 4,7 Prozent (2020 zu 2019: minus 4,0 Prozent; 2019 zu 2018: minus 3,7 Prozent).

    Konsolidierung im Pressehandel
    Das Tempo der Konsolidierung im Pressehandel hat sich im zweiten Jahr der Corona-Pandemie somit leicht erhöht. Der harte Lockdown im Herbst 2020 und im Winter 2021 sorgten dafür, dass besonders der Presseeinzelhandel ohne Lebensmittelangebot vorübergehend oder dauerhaft schließen musste. Fachgeschäfte durften weiter geöffnet bleiben, gerieten allerdings vielerorts durch ausbleibende Frequenzen in den Innenstädten und den Einkaufszentren stark unter Druck.


    Drei wichtigsten Geschäftsarten

    Die drei wichtigsten Geschäftsarten im Presseeinzelverkauf bleiben Supermärkte, Fachgeschäfte und Großformen des Einzelhandels. Die genannten sorgen mit einem Anteil von 27 Prozent für einen Umsatzanteil von 62 Prozent.

    Gebundene oder regiebetriebene Einzelhandelsfilialisten, sogenannte Großkunden, verzeichneten einen Anteilszuwachs von 1,7 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Sie machen inzwischen mehr als die Hälfte der Presseeinzelhandelsgeschäfte (51,7 Prozent) aus. Der Anteil der ungebundenen, fragmentierten Einzelhändler umfasst nun 48,3 Prozent.

    VMP-Kunden
    Weiter positiv entwickelt sich das vom Pressegroßhandel etablierte „Efficient Consumer Response-Verfahren“ VMP. Mit jetzt 20 755 Einzelhändlern melden 0,1 Prozent mehr Verkaufsstellen täglich ihre Verkaufsdaten als im vergangenen Jahr. Die VMP-Kunden haben bundesweit einen Verkaufsstellenanteil von 23,3 Prozent (plus 1,1 Prozentpunkte) und generieren zusammen inzwischen 48,0 Prozent (plus 0,9 Prozentpunkte) des gesamten Presseumsatzes.

    Präsentationsfläche im Regal
    Seit 2015 ist die pro Objekt im Regal verfügbare Präsentationsfläche im Durchschnitt leicht gestiegen (plus 0,7 Zentimeter pro Titel). Diese auch als Schuppungsgrad bekannte Maßgröße beträgt in der Erhebungswoche 11,3 Zentimeter. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der durchschnittlichen Anzahl an Bordmetern je Verkaufsstelle, die im gleichen Zeitraum um 60 Zentimeter auf 23,8 Bordmeter je EH leicht gesunken ist, und der durchschnittlichen Sortimentsbreite, die aktuell knapp 211 Titel umfasst (minus 18 Objekte).

    vi

  • Richter prüfen Zigarettenverkauf an Supermarktkassen

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Verkauf von Zigaretten aus Automaten an Supermarktkassen. Der BGH muss darüber entscheiden, ob dieses Angebot zulässig ist, obwohl auf den Auswahltasten der Automaten keine Warnhinweise vor Tabakkonsum angebracht sind, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

    Hintergrund ist die Klage eines Verbrauchervereins gegen die Betreiber von zwei Supermärkten in München. Ob am 14. Mai bereits ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. I ZR 176/19).

    Klage
    Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolglos. Das OLG vertrat im Berufungsverfahren die Ansicht, es sei ausreichend, wenn der Kunde vor dem Kauf die Warnhinweise auf der Zigarettenpackung sehe. Dafür bleibe ausreichend Gelegenheit, wenn sich die Packung auf dem Kassenband befinde.

    red

  • OVG Niedersachsen: Maskenpflicht ist rechtens

    LÜNEBURG // Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Pflicht aus § 9 Absatz 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus abgelehnt, beim Besuch von Verkaufsstätten des Einzelhandels sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) zu tragen (Az.: 13 MN 119/20).

    Eilantrag
    Die Antragstellerin hatte sich mit dem Normenkontrolleilantrag gegen die in Niedersachsen seit dem 27. April 2020 geltende Maskenpflicht gewandt und argumentiert, diese greife unverhältnismäßig in ihre Grundrechte aus Artikel 2 GG, insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit, in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit ein.

    Erfolgsaussichten
    Der Senat hat den Antrag aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache gegen die genannte Verordnungsbestimmung gestellten Normenkontrollantrags (Az.: 13 KN 118/20) seien als offen anzusehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    pi