Schlagwort: Schockfotos

  • Produktkarten sind erlaubt

    BERLIN // Produktkarten, die Händler im Warenregal vor Zigarettenpackungen mit Schockfotos stecken, sind rechtskonform. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden (Az. 16 O 104/17, Urteil vom 20. März 2018). Gegen die Verwendung der Karten hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geklagt.

    Die Klage des Bundesverbandes richtete sich gegen die Unternehmensgruppe Dr. Eckert. Diese hat dagegen geklagt und Recht bekommen.

    Das Gericht sah die Regelung in der Tabakerzeugnisverordnung, mit der das Verwenden von Produktkarten untersagt wird, nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Tabakerzeugnisgesetz gedeckt. Demnach dürften lediglich produktbezogene Regelungen zur Kennzeichnung mit Warnhinweisen erlassen werden.

    Zu dem Urteil des LG Berlin erklärte der Geschäftsführer des Handelsverband Tabak (BTWE), Willy Fischel: „Die EU-Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations-, sondern eine Produktrichtlinie. Auch das deutsche Recht, das die Richtlinie eins zu eins umgesetzt hat, macht keine abweichenden Vorgaben zur Präsentation der Tabakprodukte im Handel. Der Kunde erhält im Geschäft eine rechtskonforme Packung der von ihm gewünschten Marke mit vollständig sicht- und lesbaren Warnhinweisen. Die Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften werden somit vollständig eingehalten."

    Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV): „Mit der Verwendung von Produktkarten befindet sich der Handel im Einklang mit europäischem und deutschem Recht. Weder die EU-Tabakproduktrichtlinie noch das deutsche Tabakerzeugnisgesetz machen hierzu irgendwelche Vorgaben. Dies ist jetzt erstmals gerichtlich geklärt worden. Wir erwarten, dass die Produktkarten zukünftig nicht mehr beanstandet werden.“


    red

    (DTZ 12/18)

  • Tabaksteuer: Statistik weiter verzerrt

    BERLIN // Ein starker April hat sich positiv für den Fiskus ausgewirkt: Mit 1,2 Milliarden Euro nahmen die Behörden so viel Tabaksteuern ein, wie bislang in diesem Jahr noch nicht.

    Ein Grund: Das Steueraufkommen im Bereich Zigarette: Dort kamen im April 1,02 Milliarden Euro zusammen – rund 11,5 Millionen Euro mehr als im bisher stärksten Monat Februar.

    Bei Zigarren und Zigarillos allerdings ging das Steueraufkommen mit knapp 4,5 Millionen Euro zurück. Bei Feinschnitt (180 Millionen Euro) und Pfeifentabak (gut 8,4 Millionen Euro) wurden dagegen neue Jahreshöchstwerte erreicht.

    Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt die Bilanz auf den ersten Blick ernüchternd aus: Dort gab es zum diesjährigen April erhebliche Rückgänge, vor allem bei Zigaretten (-25,5 Prozent). Allerdings ist diese Ausnahmesituation der TPD 2 geschuldet: Vor einem Jahr wurden die Lager mit Packungen ohne Schockfotos allmählich geleert.

    Auch die Mengen der netto bezogenen Steuerzeichen leiden unter den Verzerrungen. Im Vorjahresvergleich liegen sie bei Zigaretten mit knapp 6,1 Milliarden fast 32 Prozent niedriger, beim Feinschnitt fällt der Rückgang mit 42,9 Prozent auf zwei Millionen noch deutlicher aus. Eine realistische Bewertung dürfte erst mit Auslaufen der Vorzieheffekte in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.

    Laut Statistischem Bundesamt lagen die durchschnittlichen Kleinverkaufspreise je Zigarette im April bei 28,28 Cent. Der durchschnittliche Tabaksteueranteil betrug dabei 16,24 Cent, das entspricht rund 57,4 Prozent.

    red

    (DTZ 19/17)

  • Schwarzmarkt gefährdet Jugendliche

    FRANKFURT Ab Mai müssen großformatige Schockfotos auf Zigarettenschachteln gedruckt werden. Sie sollen vor allem Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens warnen. Doch Jugendschutz funktioniert anders und nur im autorisierten Handel, betont der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD).

    Der Verband nimmt Stellung zur Entscheidung des Bundesrats, der vergangene Woche dem Gesetz zur Umsetzung der entsprechenden Tabakproduktrichtlinie zugestimmt hat.
    Darin fordert BLD die Politik auf, die organisierte Kriminalität und den illegalen Handel stärker als bisher zu bekämpfen.

    „Viel wichtiger als Schockfotos ist das persönliche Gespräch, um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten“, sagt Günther Kraus, Geschäftsführer des BLD. „Für diese Art der Aufklärung sind alle Mitarbeiter unserer mehr als 24 000 Lotto-Toto-Verkaufsstellen unersetzlich. Unsere Händler nehmen das Thema Jugendschutz sehr ernst und achten darauf, dass Tabak und Zigaretten nicht an Minderjährige verkauft werden.

    Der Zigaretten-Schwarzmarkt mit seinen illegalen Straßenhändlern macht unsere Arbeit jedoch schnell zunichte. Da helfen auch keine Schockfotos, zumal diese bei illegal gehandelten Marken vermutlich keine Rolle spielen werden“, warnt Kraus.

    Viele gefälschte Zigaretten werden unter unhygienischen Bedingungen mit zum Teil giftigen Inhaltsstoffen hergestellt. Die kriminellen Organisationen legen keinen Wert auf Qualitätskontrollen.

    Der BLD fordert die Politiker aller Parteien auf, die organisierte Kriminalität und den illegalen Handel stärker als bisher zu bekämpfen und die Verbraucher intensiver über die Risiken des illegalen Zigarettenhandels aufzuklären.
    pi

    (DTZ 12/16)

  • Mehrheit gegen Schockbilder

    BERLIN (DTZ/red). In einer Umfrage hatte die Berliner Zeitung (BZ) ihre Leser gefragt, ob es richtig ist, Raucher durch Schockfotos auf den Zigarettenpackungen vom Tabakkonsum abzuschrecken. Über 74 Prozent sprachen sich gegen derartige Abbildungen aus.

    Nur 25 Prozent waren nach BZ-Informationen der Ansicht, dass die Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) der richtige Weg zur Entwöhnung sei.

    (DTZ 07/13)