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  • Gutachten: Menthol ist unproblematisch

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor wenigen Wochen eine Stellungnahme zu Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Darin empfiehlt die Behörde die Aufnahme etwa von Menthol in die Liste verbotener Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern.

    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat den Pharmakologen und Toxikologen Bernhard-Michael Mayer gebeten, ein Gutachten zur Stellungnahme des BfR und im Besonderen zum gesundheitlichen Risiko von Menthol zu erstellen. Fazit: „Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquoten beitragen.“

    Bedeutung von Menthol
    In seinem Gutachten verdeutlicht Mayer die Bedeutung von Menthol für Dampfer: Menthol ist ein häufig verwendetes Aroma in Liquids, das nicht nur in Sorten mit Mentholgeschmack vorkommt, sondern in niedriger Konzentration auch in zahlreichen handelsüblichen Liquids enthalten ist, um deren Geschmack abzurunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Menthol würde die Attraktivität von Fertig-Liquids vermindern und damit den nachhaltigen Umstieg von Rauchern auf das Dampfen erschweren.

    Dampfer könnten bei einem Verbot mentholhaltiger Liquids ihre Liquids mit dem adäquaten Aroma aus anderen Quellen versetzen und damit nicht nur das Verbot umgehen, sondern sich auch möglicherweise einer gesundheitsschädlichen Gefahr aussetzen. Liquid-Hersteller würden Menthol vermutlich durch alternative „Cooling Agents“-Zusätze ersetzen, deren Wirkungen auf den Organismus vergleichsweise wenig untersucht sind.

    Wirkung von Nikotin
    Der Grazer Experte Mayer weist darauf hin, dass Menthol die atemwegsreizende Wirkung von Nikotin verstärkt und dadurch die Reduktion der erforderlichen Nikotinkonzentration von Liquids erlaubt. Menthol sei in Arzneimitteln und zahlreichen anderen Produkten enthalten, die als gesundheitsfördernd gälten und deren vielfältige und langjährige Anwendungen keinen Hinweis auf Schädlichkeit erbrächten. Menthol ist als nicht-toxische Substanz in der Europäischen Union gelistet.

    Jugendliche könnten durch Menthol nicht leichter E-Zigaretten konsumieren, da der Stoff nicht wie in Tabakzigaretten die Atemwegsreizung maskiert, sondern im Dampf von E-Zigaretten verstärke.

    Dazu erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Aromen sind ein äußerst wichtiges Argument für erwachsene Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, dampfen nur sehr wenige Jugendliche in Deutschland. Ein Verbot von Menthol macht vor dem Hintergrund keinen Sinn und das Gutachten von Professor Mayer zeigt, dass es keine Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Wirkung von Menthol gibt.“

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