GRÄFELFING// Vor kurzem, hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes verabschiedet. Die benötigte Zustimmung des Bundesrats für den Gesetzentwurf steht noch aus.
Alternative zur Zigarette
Dazu Claudia Oeking, Geschäftsführerin bei der Philip Morris GmbH: „Seit einigen Jahren vollzieht sich im Tabakmarkt ein grundlegender Wandel: E-Zigaretten und Tabakerhitzer bieten dem erwachsenen Raucher eine schadstoffreduzierte Alternative zur konventionellen Zigarette. Mit dem vorliegenden Gesetz hat die Politik nun einen, wenn aus unserer Sicht auch zu vorsichtigen, ersten Schritt getan, um dieser neuen Entwicklung Rechnung zu tragen. Erstmals wird anhand des unterschiedlichen Risikos zwischen konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits unterschieden. Das spiegelt die Entwicklung im Markt wider.“
Drei zentrale Prinzipien
Und führt weiter fort: „Leider sieht die Gesetzesänderung aktuell Stichtage für Informationsverbote für Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor. Damit wir aber mehr erwachsene Raucher, die nicht aufhören, zum Umstieg auf schadstoffärmere Produkte bewegen können, muss Aufklärung zu verschiedenen Alternativen von Zigaretten auch weiter möglich sein. Momentan ist hierüber schlichtweg noch nicht genug Wissen bei erwachsenen Rauchern vorhanden. Die Regulierung darf nicht dazu führen, erste positive gesundheitspolitische Entwicklungen durch den Umstieg von Rauchern auf schadstoffärmere Alternativen zu gefährden. Vielmehr sollte es das Ziel der Gesetzesänderung sein, den Rechtsrahmen so weiterzuentwickeln, dass erstmals die drei zentralen Prinzipien der Tabakkontrolle miteinander verbunden werden:
[bul]1. Einstieg ins Rauchen verhindern.
[bul]2. Rauchstopp fördern.
[bul]3. Umsteigen auf risikoärmere Alternativen für diejenigen erleichtern, die nicht aufhören.“
pi