Schlagwort: Schadensersatz

  • Rauchverbot I: Kein Geld für Gastwirte

    KARLSRUHE (DTZ/pi). Laut dpa müssen Gastwirte die wirtschaftlichen Folgen eines gesetzlichen Rauchverbots allein tragen.

    Dies ist das Resultat einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, vor dem ein Pächter einer Gaststätte auf Schadensersatz gegen den Vermieter geklagt hatte, da er in Folge des Rauchverbots Umsatzeinbußen zu beklagen hatte; der Pächter wollte seinen Vermieter dazu zwingen, durch Umbauten einen Raucherraum einzurichten. Hierzu ist dieser aber laut Gerichtsurteil (Az. XII ZR 189/09) nicht verpflichtet.

    (DTZ 28/2011)