Schlagwort: Sachkundeprüfung

  • Eingangskontrollen im Handel

    BERLIN // Wer die vielen Ordner vor Supermärkten, Drogeriefilialen oder Krankenhäusern sieht, könnte meinen, die Sicherheitswirtschaft gehört eher zu den Gewinnern der Krise. In der Corona-Krise greifen viele Geschäfte auf Sicherheitskräfte zurück – auch jene, die vorher keinen benötigten.

    Kontrollen durch Spezialisten
    Die Lockerungen der Einschränkungen zum Schutz vor Covid-19 erfordern eine zügige Aufstockung des Personals in und vor vielen Geschäften. „Die Wiedereröffnung einer großen Anzahl von Ladengeschäften ist mit Auflagen verbunden. Die Wenigsten der Unternehmen werden deren Einhaltung selbst kontrollieren und umsetzen können – hier kommen dann Ordnungs- und vor allem Sicherheitsmitarbeiter zum Einsatz“, so BDSW Hauptgeschäftsführer Harald Olschok in einer Pressemeldung. Es sei nun wichtiger denn je, dass für diese Tätigkeiten qualifiziertes Personal zum Einsatz komme.

    Gesetzliches Vorgaben
    Bei der Auswahl der Dienstleister, die die Zutrittsbeschränkungen, die Kontrolle der Hygienemaßnahmen in den Läden und auch die Kundenorganisation davor durchführen, sei es wichtig, zwischen Ordnungs- und Sicherheitstätigkeiten zu unterscheiden. „Für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ist es unerlässlich, dass die Geschäfte ausschließlich Personal einsetzen, das die gesetzlichen Voraussetzungen des Gewerberechts erfüllt und für diese Aufgaben ausreichend qualifiziert sind. Nur dann können die Maßnahmen effektiv, sicher und rechtskonform umgesetzt werden“.

    Qualifikationen ausgesetzt
    Für problematisch hält der BDSW Hauptgeschäftsführer allerdings die weiterhin ausgesetzten IHK-Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen für Sicherheitspersonal. „Leider können unsere Unternehmen deshalb derzeit kein neues Personal für Sicherheitstätigkeiten einsetzen und müssen somit bei der Besetzung der sicherheitsrelevanten Positionen ausschließlich mit vorhandenem Personal aus freigewordenen Aufträgen arbeiten“, schildert Olschok die Situation der Branche.

    Auftraggeber gefordert
    Er hoffe, dass sich durch die kurzfristige Wiedereröffnung der Geschäfte keine Gelegenheit für schwarze Schafe bietet, die Dienstleistung untertariflich und mit nicht qualifiziertem Personal anzubieten. „Hier liegt es natürlich in der Hand der Auftraggeber, darauf zu achten, wen sie mit der Wahrung der Sicherheit und Ordnung in und vor den Geschäften betrauen“, so Olschok abschließend.

    BDWS empfiehlt Prüfung
    Laut BDSW-Pressesprecherin Silke Zöller im Gespräch mit der „Lebensmittelpraxis“ sollte ein Auftraggeber natürlich zunächst darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben für einen Sicherheitsdienstleister eingehalten werden – sprich, dass der Dienstleister für sicherheitsrelevante Tätigkeiten Personal einsetzt, dass mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung mitbringt, zuverlässigkeitsüberprüft und gemeldet ist. Je nach Tätigkeit und gewünschter Aufgabenerfüllung können auch weitere Qualifikationen – wie beispielsweise eine Sachkundeprüfung – erforderlich sein. Dies sei aber von den Anforderungen des Auftraggebers an den Dienstleister abhängig, so Zöller. Des Weiteren sollte der Auftraggeber darauf achten, Dienstleister mit Erfahrung in dem entsprechenden Tätigkeitsfeld zu engagieren. Und, dass vorliegende Tarifverträge eingehalten werden, sagt Silke Zöller.

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