Schlagwort: Saarland

  • Gastroregelungen: Was passiert in NRW und im Saarland?

    DÜSSELDORF/SAARBRÜCKEN (DTZ/pnf). In zwei Bundesländern stehen demnächst vorgezogene Landtagswahlen an: Am 25. März im Saarland und am 13. Mai in Nordrhein-Westfalen.

    War es im Saarland die tiefe Zerstrittenheit der beteiligten Parteien und Personen, die die Regierungskoalition platzen ließ, verursachte die Ablehnung eines Teiletats durch das Landesparlament das Ende der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW. In beiden Ländern wurde und wird das Thema Rauchverbot in der Gastronomie heiß diskutiert, allerdings mit unterschiedlicher Stoßrichtung.

    Im Saarland geht es um eine mögliche Lockerung des derzeit rigorosen Gastrorauchverbots ohne Ausnahmen, das die Grünen nach der Wahl 2009 durchgedrückt hatten, wobei ihr Koalitionspartner CDU und FDP nicht gerade einen souveränen Eindruck gemacht hatten. Nach derzeitigem Stand wollen die FDP und die Linke, die unter Oskar Lafontaine im Saarland durchaus eine Macht ist, die Regelung auf jeden Fall liberalisieren. Die CDU und die Piraten wollen sich in dieser Thematik nicht festlegen und die SPD setzt sich für einen Bürgerentscheid ein, der klären soll, ob künftig in Nebenräumen und Eckkneipen das Rauchen wieder erlaubt wird.

    Aktuelle Prognosen rechne mit einem Kopf-an-Kopf-Rennen von CDU und SPD und einer großen Koalition.
    Auch in Nordrhein-Westfalen waren es die Grünen, die einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Gastronomieregelung mit ausnahmslosem Rauchverbot bis zum Kabinettsbeschluss durchpaukten; die jetzige Neuwahl des Parlaments stoppte das Vorhaben. Doch gilt als sicher, dass in Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung der Grünen das Thema sofort wieder aufgegriffen wird. CDU und FDP haben sich klar gegen eine Änderung des derzeitigen Gesetzes mit seinen Ausnahmen ausgesprochen. Bei der SPD gibt es an der Basis etlicher Ortsvereine Protest gegen das von der SPD-Spitze favorisierte totale Gastrorauchverbot.

    Aktuelle Wahlprognosen sehen in NRW eine absolute Mehrheit für Rot-Grün, die Hoffnung würde in diesem Fall also vor allem auf der verbotskritischen SPD-Basis liegen.

    (DTZ 12/12)

  • Gastrorauchverbot im Saarland gestoppt

    SAARBRÜCKEN (DTZ/fok). Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das In-Kraft-Treten des von der Jamaika-Koalition beschlossenen totalen Rauchverbots in der saarländischen Gastronomie, das ab 1. Juli Gültigkeit haben sollte, vorerst gestoppt.

    Die Richter gaben dem Eilantrag dreier Gastwirte statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, und verfügten in einer einstweiligen Anordnung, dass die drastische Verschärfung der Rauchverbotsregelung nicht in Kraft treten darf, bis das Verfassungsgericht die vorliegenden Klagen auch inhaltlich entschieden hat. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin wird das endgültige Urteil zu den Verfassungsbeschwerden erst im Jahr 2011 gefällt werden.

    Nach Abwägung der Verfassungsrichter ist der Bestandsschutz für die Kläger, die teilweise erhebliche Investitionen in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche getätigt haben, zunächst vorrangig gegenüber einem Totalverbot, weil Nichtraucher bereits heute viele Möglichkeiten haben, rauchfreie Lokale zu besuchen, während für die Kläger eine aktuelle Existenzgefährdung bestehe.

    Innerhalb der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition schwelt weiter Unmut gegen die von den Grünen als Gegenleistung für ihren Regierungsbeitritt erzwungene Verschärfung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie, die auch von etlichen FDP- und CDU-Abgeordneten als Beschneidung der typisch saarländischen Geselligkeit gesehen wird.

    (DTZ 25/10)