SEEVETAL(DTZ/schu). Nach den 2012 beschlossenen Maßnahmen für Jugendschutz und Sicherheit lässt der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) eine weitere folgen: das Reinheitsgebot für eZigaretten.
Auf einem Verbandstreffen jüngst in Kassel haben sich die Mitglieder verbindlich auf fünf Inhaltsstoffe geeinigt. Da es auf politischer Seite nach wie vor keine klare Rechtslage gibt im Umgang mit eZigaretten, hat der VdeH mit der dritten wichtigen Säule jetzt die Sicherheit für Konsumenten weiter maximiert. Ein hohes Maß an Transparenz.
Die selbstverpflichtende Regelung, die an das Reinheitsgebot für Bier denken lässt, gilt ab sofort. Die vom VdeH zugelassenen Inhaltsstoffe von eZigarettenliquids sind Nikotin in Arzneibuchqualität, Glycerin, Wasser, Propylenglykol sowie lebensmittelzugelassene Aromen auf Wasserbasis ohne bekannte Inhalationsrisiken. Ansonsten sind keine anderen Substanzen erlaubt. „Für den Verband ist das ein logischer nächster Schritt. Das Reinheitsgebot des VdeH findet auch international Anklang. Weltweit wollen die eZigaretten-Verbände unserer Empfehlung folgen“, sieht Vdeh-Sprecher Philip Drögemüller die Entscheidung bestätigt.
Zwar ist die Regelung gesetzlich unverbindlich, dennoch demonstriert sie, dass Industrie und Handel sich gewissenhaft mit dem Thema auseinandersetzen und Verbrauchern größtmögliche Transparenz bieten.
Regelung bietet größtmögliche Transparenz
Das Reinheitsgebot, dem sich alle im Verband organisierten Unternehmen verpflichten, soll „schwarze Schafe“ im stationären Handel und in Internetshops ausgrenzen. Die VdeH-Mitglieder dürfen ab sofort mit einem entsprechenden Hinweis in ihrem Tabakwarengeschäft oder dem Onlineshop für ihre Produkte werben.
Aktuell bereitet der Verband ein Reinheitsgebot-Siegel vor. „Wir arbeiten an einer schnellen Umsetzung, damit unsere Mitglieder bis spätestens Anfang 2014 das Siegel einsetzen können. Es gilt noch Detailfragen zu lösen, wie die Platzierung des Siegels auf Verpackung oder Liquidflasche“, erklärt Drögemüller. Da gut 70 Prozent der Unternehmen der e-Zigarettenbranche in Deutschland im Verband organisiert sind, ist eine flächendeckende Verbreitung garantiert. Die Einhaltung des Reinheitsgebots regeln die VdeH-Mitglieder eigenverantwortlich. „Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, was selten der Fall ist, erhalten wir eine Meldung und sprechen das Unternehmen direkt an“, erläutert Drögemüller.
(DTZ 46/13)