Schlagwort: Registrierungspflicht

  • Neue Registrierung

    BERLIN // Bereits seit fast einem Jahr gibt es das „Lucid Behördenportal“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Zum 1. Juli 2022 tritt nun endgültig die Registrierungspflicht in Kraft. Über Lucid müssen sich alle Hersteller verpackter Ware dort registrieren, sonst „darf verpackte Ware in Deutschland nicht mehr vertrieben werden“.

    In einer aktuellen Mitteilung heißt es, ab diesem Termin müssten auch „nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ erfasst werden. Aufgelistet werden:

    [bul]Transportverpackungen
    [bul]Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
    [bul]Verkaufs- und Umverpackungen, für die eine Systembeteiligung nicht möglich ist
    [bul]Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
    [bul]Mehrwegverpackungen
    [bul]Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht.

    Als System werden dabei die Dualen Systeme bezeichnet, die für das Recycling zuständig sind. Ziel der Registrierung ist es, die Hersteller an den Entsorgungskosten zu beteiligen.

    red

  • Noch kein Urteil

    HAMBURG // Im Rechtsstreit zwischen Innocigs und Posh Global (DTZ berichtete) gab es bis Redaktionsschluss noch kein Urteil. Am 29. Mai hatte das Landgericht Hamburg verhandelt, die Entscheidung jedoch auf den 1. Juni vertagt.

    Es geht um die Frage, ob Posh Global, ein Mitglied des Firmengeflechts um die börsennotierte Gesellschaft Ströer, alle Produkte ordnungsgemäß angemeldet hat. Innocigs hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Düsseldorfer erwirkt, über deren Widerspruch wurde nun mündlich verhandelt. Nach dem Eindruck von Beobachtern war das Gericht dabei durchaus um eine Einigung bemüht. Allerdings war insbesondere das Hamburger Unternehmen Innocigs nicht zu einem Einlenken bereit.

    Von Innocigs war vor der zweiten Verhandlungsrunde keine Stellungnahme zu erhalten. Die Geschäftsführerin der Düsseldorfer Posh Global, Antje Hersch, teilte mit: „Wir können bestätigen, dass die heutige Gerichtsverhandlung am Landgericht Hamburg zur Registrierungspflicht für E-Zigaretten und Liquids stattgefunden hat. Wir erwarten am Freitag, den 1. Juni, die Urteilsverkündung durch das Landgericht Hamburg und können das laufende Verfahren in der Zwischenzeit nicht weiter kommentieren.“

    DTZ wird Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

    max

    (DTZ 22/18)

  • Registrieren ist Pflicht

    BELFAST // Ab 1. Juli gilt für den Tabakfachhandel in Nordirland eine Registrierungspflicht. Nur eingetragene Händler dürfen ab dem Stichtag Zigaretten und andere Tabakprodukte verkaufen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

    Gesetzliche Grundlage ist der Tobacco Retailer Act. Wer sich bis dahin nicht unter www.tobaccoregisterni.gov.uk angemeldet hat, verkauft illegal Tabakwaren, was wiederum von staatlichen Behörden entsprechend geahndet wird. Neben Geldstrafen drohen auch Gerichtsverfahren.

    Das Register ist eine Maßnahme der Regierung in Nordirland, um den Tabakkonsum von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren.
    red

    (DTZ 20/16)