Schlagwort: Registrierungsdatenbank

  • Umfangreiches Register

    BERLIN // Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat sich die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführte Liste sämtlicher Registrierungen aus dem E-Zigarettensektor beschafft und sie seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Erzeugnisse – etwa die sogenannten Clearomizer und alle nikotinhaltigen Liquids – müssen sechs Monate, bevor sie auf den Markt gebracht werden, bei der Behörde registriert werden. Das betrifft auch Produkte, die im Ausland hergestellt werden.

    Eigentlich müssen diese Daten gemäß Tabakerzeugnisverordnung vom zuständigen Ministerium oder vom BVL veröffentlicht werden. Bislang jedoch gibt es keine Abrufmöglichkeit. Dabei sind die enthaltenen Informationen insbesondere für den Handel von großer Bedeutung. Grund: Nur Waren, die in die Liste aufgenommen wurden, dürfen auch verkauft werden. Derzeit müssen sich die Händler darauf verlassen, dass Produzenten oder Großhändler nur entsprechende Erzeugnisse zur Verfügung stellen. Bei Verstößen drohen laut BfTG einerseits Abmahnungen, andererseits Geldstrafen bis zu 5000 Euro.

    Die nun zugängliche Liste, die DTZ vorliegt, umfasst mehr als 113 300 Positionen. Zu allen werden das Datum der Registrierung, der Grund für den Antrag, Hersteller mit Adresse, Produktname sowie ein Identifizierungs-Code sowie eine Kurzbeschreibung genannt.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, warnt seine Mitglieder in diesem Zusammenhang: „Auf die von der Firma Posh Global GmbH importierten Produkte müssen wir aus aktuellem Anlass eine offizielle Warnung aussprechen. Posh Global GmbH wurde untersagt, Produkte in Verkehr zu bringen, ohne sechs Monate vorher die Mitteilung vorgenommen zu haben.“ In der Registrierungsdatenbank befinden sich nur 36 Einträge von Posh Global GmbH zu Liquids der Marke Prime. Dahlmann: „Anscheinend ist selbst die Registrierung für die E-Zigaretten, ihrer eigenen Marke ,beposh‘ ausgeblieben.“

    max

    (DTZ 19/18)