Schlagwort: Regelungen

  • Werbeverbot gefordert

    MAINZ // Der 128. Deutsche Ärztetag hat sich für ein Werbeverbot für Nikotin- und Tabakprodukte, Alkohol und Glücksspiel ausgesprochen, das auch im Internet und in sozialen Medien gelten soll.

    Bei der Abstimmung in Mainz votierten 160 Delegierte dafür und drei dagegen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verschärfung der Marketing- und Sponsoring-Regelungen für diese Produkte, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, umzusetzen.

    Jugendschutz beachten
    Die Bundesärztekammer (BÄK) appelliert an die Behörden, die Einhaltung der Verbote online zu überwachen und besonders den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Bestehende Werbebeschränkungen und freiwillige Selbstbeschränkungen der Industrie seien unzureichend.

    Die Tabakkontrolle in Deutschland wird im internationalen Vergleich als ungenügend betrachtet. Beim Glücksspiel kritisiert der Ärztetag den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag von 2021, der Sportwetten von einigen Werbebeschränkungen ausschließt, und bemängelt die Omnipräsenz von Glücksspiel- und Sportwettenanbietern im Sportsponsoring. 

    red

  • Tabakwarenverkauf und Corona-Vorgaben

    MAINZ // Wie bereits im ersten Shutdown im Frühjahr, ist es auch im jetzigen Winter-Lockdown in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt, ob Tabakwarengeschäfte öffnen dürfen oder nicht. Zudem gibt es auch innerhalb der Länder voneinander abweichende Auslegungen der jeweiligen Landes-Vorgaben durch die Ordnungsämter der Kommunen.

    Bundesländer entscheiden unterschiedlich
    In verschiedenen Bundesländern dürfen Tabakwarenhändler ihre Geschäfte aufmachen, so etwa in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und in Thüringen. Hier zählen Tabakerzeugnisse zu den Produkten des täglichen Bedarfs. In einigen der verbleibenden Bundesländer dürfen Tabakwarenläden auch im jetzigen Winter-Lockdown ihre Pforten öffnen, wenn mehr als 50 Prozent des Sortiments auf den Verkauf „erlaubter“ Produkten entfällt.

    Wie schon im Frühjahr zählen Presseerzeugnisse ausdrücklich zu den erlaubten, weil systemrelevanten Artikeln. Gleiches gilt für Postdienstleistungen. In manchen Ländern zählen auch Spirituosen zu den Lebensmitteln, deren Verkauf weiterhin gestattet ist.

    red

  • „Unsere Kunden können sich so sicher wie möglich fühlen“

    MÜNCHEN // Der bayerische Einzelhandel ist kein Hotspot und Einkaufen ist auch in der Pandemie sicher. Darauf weist Ernst Läuger, Präsident des Handelsverband Bayern (HBE), vor dem Hintergrund der seit 2. November geltenden verschärften Corona-Regelungen hin.

    Abstandskonzepte funktionieren
    „Wir haben seit dem letzten Lockdown gezeigt, dass unsere Hygiene- und Abstandskonzepte sehr gut funktionieren. Unsere Kunden können sich auch weiterhin in den Geschäften so sicher wie möglich fühlen“, sagt Läuger.

    In ganz Bayern habe es bislang keinen einzigen nachweisbaren Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beim Einkaufen gegeben – weder für Kunden, noch für die Mitarbeiter. Läuger unterstreicht: „Die umfangreichen Hygienekonzepte sorgen für einen hohen Sicherheitsstandard beim Einkaufen.“

    Mitarbeiter speziell geschult
    In vielen Geschäften des Einzelhandels seien zudem die Mitarbeiter speziell geschult worden. Außerdem würden insbesondere in größeren Unternehmen Hygiene-Verantwortliche die Einhaltung der Schutzkonzepte penibel überwachen. Der Handel lebe vom Vertrauen der Verbraucher. Dies gelte natürlich besonders in der Corona-Krise.

    Mit Blick auf die andauernden Diskussionen über die Maskenpflicht appelliert der HBE-Präsident eindringlich an das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln. „Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist ohne Zweifel lästig und anstrengend. Aber wir haben derzeit neben den Abstandsregeln zum Wohle aller Menschen leider keine Alternativen.“


    Verantwortungsbewusste Kunden

    Die überwältigende Mehrheit der Kunden im bayerischen Einzelhandel geht nach Einschätzung des HBE-Präsidenten weiterhin verantwortungsbewusst mit der Situation um und hält sich an die Maskenpflicht. Nur in Ausnahmefällen müssten Kunden an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung erinnert werden. Totale Maskenverweigerer erhalten dagegen keinen Zutritt zu den Geschäften. Läuger: „Schwarze Schafe gibt es leider überall.“


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