Schlagwort: Regelung

  • Handel hofft auf Umsatzplus

    BERLIN // Die aktuelle Geschäftslage im Einzelhandel ist besonders bei kleineren Unternehmen und im innerstädtischen Bekleidungshandel weiter schlecht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 1300 Handelsunternehmen.

    Nach wie vor leiden viele Händler unter den durch die 2 G-Regelung ausgelösten Umsatzrückgängen. Aber: Unter der Voraussetzung, dass die Pandemie und die sie begleitenden Einschränkungen beim Einkauf zeitnah an Bedeutung verlieren, rechnet der HDE für das laufende Jahr mit einem Umsatzplus von nominal drei Prozent für die gesamte Branche.

    Ein von der Pandemie geprägtes Jahr
    „Nach einem schwierigen, von der Pandemie geprägten Jahr, hofft der Einzelhandel auf ein besseres 2022. Die Erwartungen werden sich aber nicht für alle Händler erfüllen können. 2 G macht es nach wie vor vielen Unternehmen unnötig schwer, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Diese im Kampf gegen die Pandemie nutzlose Maßnahme muss endlich bundesweit fallen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die aktuelle Verbandsumfrage zeigt: 46 Prozent der Händler, die unter 2 G arbeiten müssen, bewerten ihre Geschäftslage als schlecht. Ohne 2 G liegt der Wert bei 24 Prozent. Dazu kommen bei vielen Händlern große Probleme mit Lieferschwierigkeiten. Besonders die Segmente Sportartikel, Elektronik und Haushaltswaren sind massiv betroffen.

    Gros des Wachstums
    Wenn die Auswirkungen der Pandemie zeitnah nachlassen und Maßnahmen wie 2 G für den Handel zurückgenommen werden, rechnet der HDE für die Branche trotz aller Probleme insgesamt mit einem Umsatzplus von drei Prozent. Das Gros des Wachstums dürfte allerdings erneut aus dem Online-Handel kommen, der mit 13,5 Prozent Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr rechnen darf. Insgesamt werden sich die Umsätze im Einzelhandel inklusive des Online-Handels 2022 damit auf mehr als 600 Milliarden Euro belaufen. „Obwohl die Umsätze in der Gesamtbilanz wachsen werden, gibt es klare Verlierer. Besonders die innerstädtischen Einzelhändler werden auch in diesem Jahr noch unter Nachwirkungen der Corona-Krise leiden. Insgesamt könnten deshalb in diesem Jahr noch einmal knapp 16 000 Geschäfte verloren gehen“, so Genth.

    Seit dem Corona-Ausbruch waren viele Nicht-Lebensmittelhändler an 263 von 569 Verkaufstagen zwangsgeschlossen oder mit Einschränkungen wie der 2 G-Regel belegt. „In vielen Stadtzentren droht eine sich weiter verschärfende Situation. Der Handel ist das Rückgrat lebendiger Innenstädte. Die Politik muss endlich sicherstellen, dass die Corona-Hilfen rasch und zielgerichtet ankommen“, betont Genth. Dabei gehe es besonders um ein Absenken der Zugangshürden bei der Überbrückungshilfe. Bisher müssen die Unternehmen mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang nachweisen, bei solch hohen Werten kommt in vielen Fällen aber jede Hilfe zu spät.

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  • „Es droht ein Flickenteppich“

    BERLIN // 3 G, 2 G, 2 G+… Wie es in Deutschland mit den Maßnahmen gegen Corona weitergeht, weiß niemand so recht. Fest steht: In Kürze dürften die Länder über die Vorgaben entscheiden, die in ihren Bundesländern gelten sollen – vom relativ entspannten Umgang bis zu Lockdowns.

    Betroffen sind zunehmend Unternehmen, die von der Politik in die Pflicht genommen werden sollen. Dazu hat sich jetzt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu Wort gemeldet.

    Die mögliche Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund plant verschärfte Corona-Regelungen am Arbeitsplatz. Danach sollen künftig nur noch geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ-getestete Personen in Präsenz arbeiten dürfen.


    Impfstatus der Beschäftigten

    „Die Politik will offenbar den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Eine 3 G-Regel ist doch erkennbar nur dann sinnvoll, wenn Arbeitgeber auch endlich den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Das muss der Gesetzgeber jetzt zuerst regeln. Zudem ist und bleibt die Pandemiebekämpfung eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten dürfen daher nicht auf die ohnehin finanziell oft schon ausgezehrten Arbeitgeber abgewälzt werden, ansonsten riskiert man deren Überforderung“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unbedingt vermieden werden müsse außerdem ein föderaler Flickenteppich der Länder. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, ansonsten gefährde das auch die Akzeptanz einer solchen Regelung von Anfang an stark.


    Viele Detailfragen ungeklärt

    Zudem sieht der HDE derzeit noch viele Detailfragen zu der geplanten 3 G-Regelung vollkommen ungeklärt. Das führe bei den Firmen zu großen Unsicherheiten. So etwa bei der Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen wäre, wenn Beschäftigte die Tests verweigern oder erforderliche Unterlagen nicht vorlegen und in der Folge dann nicht im Geschäft arbeiten können. Des Weiteren stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen, die eine neue gesetzliche Regelung klären müsste, um den Arbeitgebern die dann dringend erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen.

    Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte. Gleichwohl sind Arbeitgeber gemäß der geltenden Arbeitsschutzverordnung des Bundes bereits heute dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anzubieten. Einzelne Bundesländer sehen bereits heute strenge Regelungen vor.


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  • Pflanzer für schnelles Handeln

    BERLIN // Die deutschen Tabakpflanzer stehen vor einer großen Herausforderung: Erntehelfermangel wegen der verschärften Einreisebedingungen durch die Corona-Krise.

    Die Bundesregierung und der Deutsche Bauernverband hatten nach einem kurzfristigen kompletten Einreisestopp einen Weg gefunden, doch noch Erntehelfer ins Land kommen zu lassen. Sie haben ein Online-Portal aufgesetzt, dass es den Landwirten ermöglicht, die Saisonarbeitskräfte vorschriftsmäßig anzumelden und per Flugzeug einreisen zu lassen. Zudem wurde die in der Landwirtschaft häufig angewandte, sogenannte „70-Tage-Regelung“ von der Bundesregierung auf 115 Tage ausgeweitet.

    Erntehelfer für die gesamte Saison
    Damit sollte gewährleistet werden, dass über die gesamte Saison hinweg genügend Erntehelfer im Land verfügbar sind. Saisonarbeitskräfte sind im Regelfall für 70 Tage, wegen der Coronakrise derzeit befristet bis zum 31. Oktober 2020 für 115 Tage, von der Sozialversicherungspflicht befreit. Diese Sozialversicherungsfreiheit gilt jedoch nur, wenn die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird, also nicht die Haupterwerbsquelle ist.

    Unsicherheit in den Betrieben
    „Es herrscht eine große Unsicherheit in den Betrieben. Aus Sorge vor Arbeitskräftemangel bei der Ernte wurden in diesem Jahr rund 20 Prozent weniger Setzlinge ausgepflanzt. Zudem belastet die Einhaltung der Hygienemaßnahmen die Betriebe. Die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage war zunächst einmal ein wichtiges Signal an die Pflanzer“, sagt Sven Plaeschke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakpflanzer, im Gespräch mit DTZ. „Doch leider wurde hierbei keine ergänzende Regelung hinsichtlich der Berufsmäßigkeit geschaffen.“

    Anreiz zu bleiben
    Die Sozialversicherungsfreiheit sei ein wichtiger Anreiz, auf deutschen Höfen zu arbeiten. „Wir müssen leider davon ausgehen, dass trotz der Ausweitung auf 115 Tage eine Vielzahl der ausländischen Saisonarbeitskräfte unsere Betriebe nach 70 Tagen wieder verlassen werden, weil ansonsten das Kriterium der Berufsmäßigkeit erfüllt und ihre Beschäftigung damit sozialversicherungspflichtig wird“, erklärt Plaeschke.

    „Da ist dann kein Anreiz mehr, bei uns zu bleiben.“ Im Ergebnis würden andere Saisonarbeitskräfte nachrücken müssen, was zu einer Rück- und Hinreise-Welle führen könne. Aus Sicht der Tabakpflanzer könne dies nicht im Sinne des Infektions- und Gesundheitsschutzes sein. Ein Aussetzen des Kriteriums der Berufsmäßigkeit für das laufende Jahr würde die Lage merklich entschärfen. „Die Politik muss hier zügig eine pragmatische Lösung herbeiführen, ansonsten ist die Ausweitung der 70-Tage-Regelung wirkungslos“, fordert Plaeschke.

    red

  • 800-Quadratmeter-Regelung vom Tisch

    BERLIN // Nachdem kleinere Läden seit dem 20. April beziehungsweise in manchen Bundesländern ein paar Tage später wieder öffnen dürfen, wird dies nun auch Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder erlaubt.

    Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai geeinigt. Um die Ansteckungsgefahr an Covid-19 zu verringern, soll es aber Auflagen geben. Dazu zählen neben Hygieneregeln und Maskenpflicht auch eine Begrenzung der Zahl von Kunden und Mitarbeitern in den Geschäften.

    Heftige Kritik
    An der 800-Quadratmeter-Regelung hatte es bundesweit heftige Kritik gehagelt. Zuletzt hatten sich Gerichte damit auseinandergesetzt, so etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der das Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hatte.

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