Schlagwort: Reg

  • 2 G-Regeln rechtswidrig?

    BERLIN // Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2 G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind.

    Nicht verhältnismäßig
    „2 G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2 G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sei. Das Gutachten betont, dass 2 G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

    Massive Umsatzeinbußen
    Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2 G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären dann in ihrer Existenz bedroht.

    Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und doch auf 2 G im Einzelhandel setzen, fordert der HDE deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. Genth: „Wenn 2 G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen. Das muss deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse.“

    vi

  • BDTA tagt in Köln

    KÖLN (DTZ/vi). Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. führt seine Jahrestagung 2011 am 25. und 26. Mai im Maritim Hotel Köln durch.

    Die Unternehmertagung beginnt am 25. Mai, 13.30 Uhr. Im Rahmen von Experten-Vorträgen werden dabei rechtliche Grenzen bei Regulierungsmaßnahmen der EU zur Bekämpfung des Tabakkonsums aufgezeigt. Weiter wird das Agieren der Branche in einem dem Wertewandel unterworfenen Umfeld unter die Lupe genommen.

    Es folgt ein Statusbericht über die Arbeit des Technischen Automaten Ausschusses. Am Folgetag ab 9.30 Uhr findet die interne BDTA-Mitgliedertagung statt.

    (DTZ 19/11)