BERLIN // Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2 G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind.
Nicht verhältnismäßig
„2 G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2 G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sei. Das Gutachten betont, dass 2 G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.
Massive Umsatzeinbußen
Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2 G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären dann in ihrer Existenz bedroht.
Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und doch auf 2 G im Einzelhandel setzen, fordert der HDE deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. Genth: „Wenn 2 G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen. Das muss deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse.“
vi