WASHINGTON (DTZ/red). Der US-Bundesrichter Richard Leon stoppt die Einführung der Bildwarnhinweise für Zigarettenpackungen – vorerst. Mit einer zeitweiligen Aussetzung folgt der Richter in seiner Begründung den Klägern, die darin eine Verletzung der Redefreiheit sehen und die Regierungspläne als verfassungswidrig erachten.
Die Chancen der vier Kläger, Reynolds American Inc., Lorillard Inc., Ligett Group LLC und Commonwealth Brands Inc., seien Medienberichten zufolge sehr gut. Richter Leon fordert die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) eine Neufassung der Richtlinien zu erarbeiten. Andernfalls könnten die Unternehmen ihre Klage gewinnen, so Leon.
Als die FDA diesen Juni neun Bildwarnhinweise der Öffentlichkeit präsentierte, hat sie damit auch die größten Veränderung innerhalb der US-Zigarettenverpackungs-Richtlinien der letzten 25 Jahre initiiert.
Die Schockbilder sollen ab September 2012 die Hälfte der Vorder- und der Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sowie 20 Prozent der gedruckten Werbung mit farbigen Bildwarnhinweisen füllen.
Der US-Kongress hatte die Behörde damit beauftragt entsprechende Bilder zu entwickeln und sie damit für die Durchsetzung der Regulierung der Tabakprodukte verantwortlich gemacht.
Zwei Monate später reichten die Tabakunternehmen Klage ein mit der Begründung, dass die Hersteller durch die Vorschrift gezwungen würden die Anti-Tabak-Pläne der Regierung zu unterstützen und öffentlich zu verkünden.
Die Klage der Industrie auf Redefreiheit habe Medienberichten zufolge gute Chancen letztendlich vor dem Obersten US-Gerichtshof verhandelt zu werden.
(DTZ 45/11)