Schlagwort: Rauchverbot im Auto

  • „Verhältnismäßigkeit wahren“

    MAINZ // Obwohl die Koalition in Berlin derzeit vor allem mit sich selbst zu tun hat, gibt es laufende Gesetzesinitiativen, etwa das Rauchverbot im Auto. DTZ sprach darüber mit Rechtsanwalt Markus Mingers.

    Herr Mingers, wie ist der aktuelle Stand in Sachen „Rauchverbot im Auto“ und worum geht es genau?

    Markus Mingers: Nichtraucher sind in Autos häufig dem Passivrauchen ausgesetzt, was besonders für Kinder und Schwangere sehr schädlich sein kann. Dennoch existiert zurzeit in Deutschland kein Rauchverbot im Auto. Ein solches Gesetz steht jedoch nun zur Debatte und wird aktuell diskutiert.

    Prescht die Bundesrepublik da vor?
    Mingers: Nein, andere Länder sind uns voraus, und es gilt in vielen Staaten dieser Erde bereits ein Rauchverbot am Steuer, wenn Kinder und Schwangere mitfahren, zum Beispiel in Österreich und Frankreich.

    Soll das bundesweit gelten? Eigentlich sind doch für Rauchverbote die Bundesländer zuständig …
    Mingers: Die Gesundheitsministerkonferenz hat in einem Beschluss dazu aufgefordert, dass die Bundesregierung sich mit einem bundesweiten Rauchverbot in Autos auseinandersetzt, sofern schutzbedürftige Personen sich darin befinden. Inwiefern dies auf bundesweiter Ebene umgesetzt werden kann und zulässig ist, soll nun diskutiert werden.

    Darf denn der Gesetzgeber in einen solch privaten Raum wie das eigene Auto eingreifen?
    Mingers: Grundsätzlich ist es so, dass das Rauchen auch grundgesetzlich geschützt ist, nämlich nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, allgemeine Handlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings ist ebenfalls in diesem Absatz festgelegt, dass jeder sich nur soweit entfalten darf, wie Rechte anderer nicht verletzt werden, keine Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz vorliegen. Das Grundgesetz garantiert dabei jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Warum dann eine Regelung ausgerechnet im Auto?
    Mingers: Im Auto stoßen diese Rechte bei Rauchern und Nichtrauchern, Schwangeren sowie Kindern aufeinander. Schwangere und Kinder haben dabei ein Recht darauf, nicht durch Passivrauchen gesundheitlich geschädigt zu werden. Hier wird zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit zugunsten von Schwangeren und Kindern entschieden, was wiederum ein Eingreifen in die Privatsphäre legitimiert. Ein allgemeines Rauchverbot im Auto auszusprechen ist allerdings problematisch, da hier der Eingriff in die Privatsphäre zu weitgreifend wäre.

    Müssten nicht mit der gleichen Begründung auch Rauchverbote für Haushalte mit Kindern ausgesprochen werden?
    Mingers: Beim Rauchen in den eigenen vier Wänden gilt es nicht nur, die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu beachten, sondern auch Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Wohnung für unverletzlich erklärt. Allerdings …


    Könnte ein Rauchverbot kommen?

    Mingers: Auch in einer Wohnung dürften zur Abwehr schwerer Nachteile Einschränkungen erfolgen. Es ist also nicht direkt ausgeschlossen, dass im Zuge des Schutzes der Gesundheit auch innerhalb von Wohnungen das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen verboten wird beziehungsweise verboten werden kann. Die wichtigste Schranke ist hier aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes und der einschränkenden Maßnahme, also eines Rauchverbotes.


    Es geht also um das Kindeswohl.

    Mingers: Genau, denn die Erziehung beziehungsweise Pflege der Kinder stellt ein Grundrecht der Eltern dar. Demnach müsste auch hier immer eine Einzelfallabwägung erfolgen und die konkrete Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden, um überhaupt über solch ein Verbot nachdenken zu können. Der Aufenthalt einer Schwangeren in einer „Raucherwohnung“ spiegelt wiederum die allgemeine Handlungsfreiheit der Schwangeren selbst wider.

    Inwiefern hat das Thema Jugendschutz grundsätzlich Vorrang vor anderen Rechten?
    Mingers: Grundsätzlich ist der Jugend- und Kinderschutz auch in der Verfassung verankert, einen eindeutigen Vorrang gibt es nicht. So besagt etwa Artikel 5 Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend …“ und in Artikel 6 Absatz 2, heißt es: „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

    Im Klartext: Eltern müssen ihrem Auftrag, für ihre Kinder zu sorgen, nachkommen?
    Mingers: Oder positiver formuliert: Das Grundgesetz gewährleistet das Recht, Entwicklung und Lebensverhältnisse des Kindes zu bestimmen – sowohl was das körperliche Wohl als auch die geistige und seelische Entwicklung des Kindes betrifft.

    Die Folge für Rauchverbote?
    Mingers: Dies bedeutet, dass eine staatliche Einmischung in die Erziehung erst erfolgen kann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das Wohnen in einer „Raucherwohnung“ dürfte nicht ausreichen, da im Einzelfall betrachtet werden müsste, ob das Kindeswohl betroffen ist.


    max

    (DTZ 44718)

  • Rauchverbot im Auto

    BERLIN // Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler will Kinder und Jugendliche vor Tabakqualm schützen und ein Rauchverbot in Autos einführen.

    Sie werde die Prüfung eines solchen Verbots innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes sehr begrüßen, sagte Die CSU-Politikerin im Gespräch mit der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“.

    Der Vorschlag ist nicht neu. In den vergangenen Jahren wurde Medienberichten zufolge immer wieder eine entsprechende Gesetzesregelung erörtert. Bisher ohne Erfolg. Anders in Großbritannien. Dort ist ab 1. Oktober der Tabakkonsum im Auto verboten, wenn Minderjährige mitfahren.
    red

    (DTZ 37/15)

  • Grüne wollen Rauchverbot im Auto

    STUTTGART (DTZ/pnf). Die Grünen setzen weiter auf ihre Positionierung als „Reglementierungs- und Verbotspartei“. So gibt es laut „Der Spiegel“ für den Bundesparteitag einen von etwa 40 Mitgliedern unterzeichneten Antrag, das Rauchen im Auto gesetzlich zu verbieten, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren.

    Zu den Unterstützern des Antrags zählt auch der Bewerber für die Spitzenkandidatur der Grünen, Werner Winkler, der sich selbst als „Normalo“ bezeichnet, dessen Wahl „dem Image der Grünen als bürgernaher Partei gut täte“.

    Rauchverbote im Auto zählen generell zu den öffentlichen Erregungsthemen, mit denen sich politische Hinterbänkler immer wieder gerne mal mit Namensnennung in die Presse bringen. Dabei ist eigentlich jedem klar, das Rücksichtnahme hier angebracht ist, aber gesetzliche Verbote nicht nötig sind.

    Selbst der Initiator des Verbotsvorstoßes, Philipp Schmagold, hatte bei seinem erste Anlauf Anfang des Jahres auf Zwischenrufe eingestanden, dass man das erst mal als Appell formulieren könne. Dass er jetzt den „Eingriff in die Selbstbestimmtheitder Eltern“ per Gesetz durchdrücken will, zeigt die Reglementierungsverliebtheit als Grundeinstellung.

    (DTZ 42/12)