Schlagwort: Rauchtabakerzeugnisse

  • Korrektur: EU-Verbot für Menthol

    MAINZ // Auf der DTZ-Homepage wurde im Beitrag „Aus für Menthol“ falsch berichtet. Korrekt heißt es: „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen.

    So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34", informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    red

  • Aus für Menthol

    MAINZ // „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen. So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34.“

    „Es gibt verschiedene Möglichkeiten, trotz des Verbots ein wenig Mentholgenuss beim Rauchen zu erhalten: aromatisierte Filter/Hülsen, aromatisierte Karten/Streifen oder Öle“, schreibt Netzwerk Rauchen auf seiner Homepage.

    Dazu hat der Verein eine [link|https://netzwerk-rauchen.de/menthol/]Tabelle[/link] der bis vor kurzem erhältlichen Mentholmarken zusammengestellt (Stand: April 2020), die vom Verbot betroffen sind. „Werte und Charakteristika können der Orientierung dienen, wenn Sie sich nach einer Alternative umschauen“, heißt es dort.

    red