Schlagwort: Rauchtabak

  • Urteil zu „Tabak-Scraps“

    DÜSSELDORF // Das Finanzgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass sogenannte Tabak-Scraps kein Rauchtabak sind und somit nicht der Steuerpflicht unterliegen. Darauf weist die Juristin Kamila Matthies auf „[link|http://www.anwalt.de]anwalt.de[/link]“ hin.

    Tabak-Scraps sind unverarbeitete Stücke von Tabakblättern, die als Nebenprodukt bei der Herstellung etwa von Strips entstehen. Die Scraps werden unter anderem für Pfeifentabak verwendet.

    Im vorliegenden Fall (Az. 4 K 36/18 Vta) hatte der Zoll eine Tabaksteuer erhoben, da sie die Scraps als rauchgeeigneten Einlegetabak eingestuft hatte.

    Revision nicht möglich
    Das Gericht urteilte jedoch: Die Scraps waren nicht zum direkten Rauchen in einer Pfeife geeignet. Des Weiteren haben die Scraps auch nicht die Eignung, ohne einen weiteren industriellen Bearbeitungsvorgang unmittelbar geraucht zu werden. Die Revision beim Bundesfinanzhof ist möglich.

    red

  • Aus für Menthol

    MAINZ // „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen. So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34.“

    „Es gibt verschiedene Möglichkeiten, trotz des Verbots ein wenig Mentholgenuss beim Rauchen zu erhalten: aromatisierte Filter/Hülsen, aromatisierte Karten/Streifen oder Öle“, schreibt Netzwerk Rauchen auf seiner Homepage.

    Dazu hat der Verein eine [link|https://netzwerk-rauchen.de/menthol/]Tabelle[/link] der bis vor kurzem erhältlichen Mentholmarken zusammengestellt (Stand: April 2020), die vom Verbot betroffen sind. „Werte und Charakteristika können der Orientierung dienen, wenn Sie sich nach einer Alternative umschauen“, heißt es dort.

    red