LUXEMBURG (DTZ/red). In Luxemburg tritt ab 2014 ein Rauchverbot für die Gastronomie in Kraft, das den Gastronomen Wahlmöglichkeiten lässt.
Die Verordnung stellt es den Wirten frei, separate Raucherzimmer einzurichten, die von den übrigen Gastzimmern abgetrennt sind und entsprechend belüftet werden müssen.
Aktuell herrscht in Luxemburg Medienberichten zufolge ein so genanntes „temporäres Rauchverbot“. Das bedeutet, dass der Tabakkonsum in der Gastronomie von 12 bis 14 Uhr und von 19 bis 21 Uhr verboten ist.
(DTZ 29/13)