Schlagwort: Pressevielfalt

  • Bewegung im Geschäftsjahr

    KÖLN // Auf über 60 Seiten präsentiert der [link|https://www.pressegrosso.de ]Gesamtverband Pressegroßhandel[/link] in seinem Geschäftsbericht 2023 Highlights, Innovationen, Aktivitäten in einem Jahr, das für den Verband und die Branche von Herausforderungen und Veränderung geprägt war.

    Kooperationen auf unterschiedlichen Ebenen, Digitalisierung und Harmonisierung von Prozessen entlang der Wertschöpfungskette aber auch die organisatorische und personelle Neuaufstellung des Grosso-Verbands gehörten zu den wichtigsten Themen und Ereignissen des vergangenen Jahres. „Der vorliegende Geschäftsbericht zeigt einen Ausschnitt der umfangreichen Aktivitäten des Grosso-Verbands und seiner Mitglieder zur Förderung der Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit“, erklärt Verbandsgeschäftsführer Kai-Christian Albrecht. Vorträge, Berichte und Impressionen der Jahrestagung sind im neuen Geschäftsbericht 2023 ausführlich dokumentiert.

    Branchenpolitisches Engagement
    Informationen über das branchenpolitische Engagement des Verbands in Fragen zur Presseförderung, den Einsatz der Pressegrossisten während der „Woche der Meinungsfreiheit“ sowie Beispiele aus Datenanalysen des Gesamtverbands und „Facts und Figures 2023“ runden den Bericht ab.

    Der Geschäftsbericht 2023 des Gesamtverbandes Pressegroßhandel ist ab sofort als Download unter www.pressegrosso.de verfügbar. Im Mai findet der Versand der Beleg- und Leseexemplare statt.

    Der Gesamtverband Pressegroßhandel tritt für einen diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten ein. 

    vi

    Weitere Infos unter: www.pressegrosso.de

  • Bauer gegen Presse-Grosso: Urteil Ende Januar 2014

    KÖLN (DTZ/schu). Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat in der Verhandlung im Rechtsstreit der Bauer-Vertrieb gegen den Bundesverband Presse-Grosso über wesentliche Grundlagen des deutschen Pressevertriebs die Urteilsverkündung für den 29. Januar terminiert.

    Das OLG trug seine Einschätzungen zum Verfahren vor und ließ erkennen, dass es auf der Basis des früheren Wettbewerbsrechts dem Urteil des Landgerichts Köln zugeneigt ist. Für das seit der 8. GWB-Novelle geltende neue Wettbewerbsrecht ist der Senat ausdrücklich noch nicht festgelegt.

    In der Verhandlung wurden die Standpunkte der Parteien erörtert. Die Anwälte des Bundesverbandes Presse-Grosso bekräftigten die Auffassung, dass die Freistellung des bewährten Pressevertriebssystems über den Großhandel mit deutschen und europäischen Rechtsvorschriften konform ist. Alle politischen Kräfte hätten mit dem neuen § 30 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einen Rechtsrahmen geschaffen, der wesentliche Grundlagen des Systems freistellt, um Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit zu sichern.

    Das Landgericht Köln hatte im Frühjahr 2012 einer Klage des Bauer-Vertriebs stattgegeben, die dem Grossoverband untersagte, Branchenvereinbarungen insbesondere über Konditionen zu treffen. Der Bundesverband hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Der Bundesgesetzgeber stellte mit der 8. GWB-Novelle Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb vom Grundsatz des Kartellverbots frei.

    (DTZ 52/13)