Schlagwort: Pressevertriebssystem

  • Bauer gegen Presse-Grosso: Urteil Ende Januar 2014

    KÖLN (DTZ/schu). Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat in der Verhandlung im Rechtsstreit der Bauer-Vertrieb gegen den Bundesverband Presse-Grosso über wesentliche Grundlagen des deutschen Pressevertriebs die Urteilsverkündung für den 29. Januar terminiert.

    Das OLG trug seine Einschätzungen zum Verfahren vor und ließ erkennen, dass es auf der Basis des früheren Wettbewerbsrechts dem Urteil des Landgerichts Köln zugeneigt ist. Für das seit der 8. GWB-Novelle geltende neue Wettbewerbsrecht ist der Senat ausdrücklich noch nicht festgelegt.

    In der Verhandlung wurden die Standpunkte der Parteien erörtert. Die Anwälte des Bundesverbandes Presse-Grosso bekräftigten die Auffassung, dass die Freistellung des bewährten Pressevertriebssystems über den Großhandel mit deutschen und europäischen Rechtsvorschriften konform ist. Alle politischen Kräfte hätten mit dem neuen § 30 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einen Rechtsrahmen geschaffen, der wesentliche Grundlagen des Systems freistellt, um Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit zu sichern.

    Das Landgericht Köln hatte im Frühjahr 2012 einer Klage des Bauer-Vertriebs stattgegeben, die dem Grossoverband untersagte, Branchenvereinbarungen insbesondere über Konditionen zu treffen. Der Bundesverband hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Der Bundesgesetzgeber stellte mit der 8. GWB-Novelle Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb vom Grundsatz des Kartellverbots frei.

    (DTZ 52/13)