HAMBURG (DTZ/red). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung des Pressegrossisten Grade in Elmshorn durch die Bauer Media Group rechtlich nicht zu beanstanden ist. Bauer hatte den Liefervertrag mit Grade für die eigenen Titel im Jahr 2009 gekündigt und sie dem eigenen Grossovertrieb PVN, Hamburg, übertragen.
In vorangegangenen Instanzen hatte zunächst Grade vor dem Landgericht und dann Bauer vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen. Der BGH hat seine aktuelle Entscheidung u.a. damit begründet, dass die Kündigung nicht gegen die „Gemeinsame Erklärung“ von Verlegerverbänden und Bundesverband Grosso verstoße, da Bauer dieser Erklärung nicht beigetreten sei.
Das Gericht sah auch keine Diskriminierung oder Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Pressefreiheit sei in diesem Fall ebenfalls nicht berührt, da nach Auffassung des Gerichts die belieferten Einzelhändler nicht bezüglich des Umfangs des Sortimentes oder in Bezug auf die Remission benachteiligt würden.
(DTZ 43/11)