Schlagwort: Pandemiebekämpfung

  • „Es droht ein Flickenteppich“

    BERLIN // 3 G, 2 G, 2 G+… Wie es in Deutschland mit den Maßnahmen gegen Corona weitergeht, weiß niemand so recht. Fest steht: In Kürze dürften die Länder über die Vorgaben entscheiden, die in ihren Bundesländern gelten sollen – vom relativ entspannten Umgang bis zu Lockdowns.

    Betroffen sind zunehmend Unternehmen, die von der Politik in die Pflicht genommen werden sollen. Dazu hat sich jetzt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu Wort gemeldet.

    Die mögliche Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund plant verschärfte Corona-Regelungen am Arbeitsplatz. Danach sollen künftig nur noch geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ-getestete Personen in Präsenz arbeiten dürfen.


    Impfstatus der Beschäftigten

    „Die Politik will offenbar den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Eine 3 G-Regel ist doch erkennbar nur dann sinnvoll, wenn Arbeitgeber auch endlich den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Das muss der Gesetzgeber jetzt zuerst regeln. Zudem ist und bleibt die Pandemiebekämpfung eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten dürfen daher nicht auf die ohnehin finanziell oft schon ausgezehrten Arbeitgeber abgewälzt werden, ansonsten riskiert man deren Überforderung“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unbedingt vermieden werden müsse außerdem ein föderaler Flickenteppich der Länder. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, ansonsten gefährde das auch die Akzeptanz einer solchen Regelung von Anfang an stark.


    Viele Detailfragen ungeklärt

    Zudem sieht der HDE derzeit noch viele Detailfragen zu der geplanten 3 G-Regelung vollkommen ungeklärt. Das führe bei den Firmen zu großen Unsicherheiten. So etwa bei der Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen wäre, wenn Beschäftigte die Tests verweigern oder erforderliche Unterlagen nicht vorlegen und in der Folge dann nicht im Geschäft arbeiten können. Des Weiteren stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen, die eine neue gesetzliche Regelung klären müsste, um den Arbeitgebern die dann dringend erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen.

    Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte. Gleichwohl sind Arbeitgeber gemäß der geltenden Arbeitsschutzverordnung des Bundes bereits heute dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anzubieten. Einzelne Bundesländer sehen bereits heute strenge Regelungen vor.


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  • „Größte Bewährungsprobe“

    BERLIN // Die deutsche Wirtschaft hat eine Erklärung zur Ausweitung des Testangebots an Mitarbeiter in den Unternehmen abgegeben. Über die großen Dachorganisationen schließt sich auch die Tabakwirtschaft an. DTZ druckt die Erklärung im Folgenden ab:

    „Die Corona-Pandemie ist die größte Bewährungsprobe seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Unternehmen stehen umfassend zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und wollen auch weiter einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.


    Investition in Hygienmaßnahmen

    Die Unternehmen haben in großem Maßstab in Hygienemaßnahmen und Unternehmensinfrastruktur investiert, um ihre Belegschaften zu schützen, mobiles Arbeiten zu ermöglichen und das wirtschaftliche Leben und damit den sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten. Mit funktionierenden Hygienekonzepten und Pandemieplänen sorgen die Unternehmen tagtäglich dafür, dass der Arbeitsplatz ein vergleichsweise sicherer Ort ist. Zugleich liegt seitens der Wirtschaft ein umfassendes Angebot zur Einbindung der Betriebsärzte in die Impfstrategie vor. Wir sehen in der Impfung das zentrale Element der Pandemiebekämpfung.

    Teststrategie unterstützen
    Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, wollen wir die Teststrategie von Bund und Ländern mit aller Kraft unterstützen. Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni notwendig sein wird. Wir wollen in dieser Zeit unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung durch eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung realisieren. Zahlreiche Unternehmen führen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits Testungen ihrer Mitarbeiter durch. Wir sehen, dass dieses Engagement in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet wurde.

    Appell der Spitzenverbände
    Aus diesem Grunde appellieren die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an die Unternehmen, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen.

    Die aufrufenden Verbände repräsentieren Unternehmen mit mehr als 90 Prozent der 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im privaten Sektor. Wir werden alles Erdenkliche dafür tun, dass die Unternehmen diesem Aufruf folgen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das kann Infektionen früher erkennen und Ansteckungen verringern.

    Wir übernehmen Verantwortung und wollen die Teststrategie entschieden unterstützen. BDA, BDI, DIHK und ZDH werden die Unternehmen – parallel zu diesem Aufruf – in einer raschen und umfangreichen Informationskampagne über Möglichkeiten der Testung beraten. Wir werden die Öffentlichkeit fortlaufend und von Beginn an über unsere Aktivitäten und die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen unterrichten.“

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