Schlagwort: Normen und Messverfahren

  • „Wahrnehmung ändert sich“

    BERLIN // Die Mitglieder des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) trafen sich vor wenigen Tagen zu ihrer dritten Jahreshauptversammlung. Der Verband zeigt sich mit der Entwicklung zufrieden und sieht sich auf Kurs.

    Das BfTG hat inzwischen knapp 70 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Unternehmen, vor allem aus den Bereichen Groß- und Einzelhandel sowie Produktion. Zudem legt der Verband Wert darauf, die gesamte Wertschöpfungskette des Marktes abzubilden.

    Einen Schwerpunkt seiner Arbeit sieht das Bündnis dabei im Aufbau direkter und persönlicher Kontakte zu Entscheidungsträgern und Meinungsbildnern. Als Beispiel nannte der Vorstand, dass im vergangenen Jahr das drohende Mentholverbot abgewendet wurde. Der Verband ist dabei nicht nur auf Bundesebene aktiv, sondern sucht auch den Austausch auf Landesebene, etwa auf Landesparteitagen der FDP.

    Als Türöffner habe sich immer wieder das Bekenntnis zur Tabakfreiheit erwiesen. Allerdings hat das BfTG, das zunächst die Mitgliedschaft von Unternehmen mit Tabakbezug abgelehnt hatte, auf seiner letztjährigen Jahreshauptversammlung genau diese Mitgliedschaften einstimmig in seine Satzung aufgenommen und ist somit dem Trend gefolgt.

    Einen Eindruck der wissenschaftlichen und regulatorischen Arbeit gab Thomas Mrva, stellvertretender Vorsitzender des BfTG und Mediziner. Dabei ging es vor allem um das Labeling, um DIN-Normen und Messverfahren. Zur Festlegung deutscher und europäischer Normen gibt es Arbeitsgruppen, in denen auch das BfTG aktiv ist.

    Als Folge, hieß es, werde die E-Zigarette in weiten Teilen der Politik inzwischen anders wahrgenommen. Die geforderte Trennung von Tabak und E-Zigarette beginne, auf offene Ohren zu stoßen.

    Juristische Streitigkeiten
    Auf großes Interesse bei den Mitgliedern stießen Ausführungen zum Begriff „Shake ‚n‘ Vape“. Auf der InterTabac war ein Mitglied abgemahnt worden, weil es eine entsprechende Produktbezeichnung verwendet hatte (DTZ berichtete). Das Unternehmen Niko Liquids hatte sich den Begriff schützen lassen. Das BfTG hat inzwischen ein Löschen dieses Schutzes beantragt. Es handele sich um eine Produktkategorie, deren Bezeichnung bereits vor dem Schützen des Namens im Gebrauch war.

    Außerdem fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb, Händler müssten bei Kunden vor Betreten des Ladenlokals eine Alterskontrolle durchführen. Sonst bestehe die Gefahr, dass Minderjährige Verkaufsangeboten ausgesetzt würden. Ein Rechtsgutachten hat diesen Ansatz jedoch laut BfTG entkräftet.

    ps

    (DTZ 46/18)