BELFAST // Ab 1. Juli gilt für den Tabakfachhandel in Nordirland eine Registrierungspflicht. Nur eingetragene Händler dürfen ab dem Stichtag Zigaretten und andere Tabakprodukte verkaufen. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Gesetzliche Grundlage ist der Tobacco Retailer Act. Wer sich bis dahin nicht unter www.tobaccoregisterni.gov.uk angemeldet hat, verkauft illegal Tabakwaren, was wiederum von staatlichen Behörden entsprechend geahndet wird. Neben Geldstrafen drohen auch Gerichtsverfahren.
Das Register ist eine Maßnahme der Regierung in Nordirland, um den Tabakkonsum von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren.
red
(DTZ 20/16)