Schlagwort: Nachfüllmechanismen

  • Änderung geändert

    BERLIN // Der Bundesrat hat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 25. November der „Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ zugestimmt.

    Hintergrund: Die europäische TPD 2 war als Tabakerzeugnisverordnung in deutsches Recht umgesetzt worden. Ende April gab es dann im Wesentlichen drei Änderungen an der ursprünglichen Verordnung, die die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Gebrauchsanweisungen sowie Nachfüllmechanismen für E-Zigaretten betraf. Der Haken: Diese Änderung war aus Zeitgründen auf sechs Monate befristet. Mit der aktuellen Änderung (Drucksache 558/16) kann die erste Änderung auch über das eigentliche Ablaufdatum am 29. Dezember 2016 hinaus in Kraft bleiben.
    red

    (DTZ 48/16)