Schlagwort: Müllabgabe

  • Müllabgabe im Schlussspurt

    BERLIN // Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat vor wenigen Tagen dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds (20 / 5164) zugestimmt. Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.

    Gesetzentwurf in geänderter Fassung
    Für den Gesetzentwurf, über den in geänderter Fassung abgestimmt wurde, votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Ein Änderungsantrag der Union, der unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.

    Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

    Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen.

    pi