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  • Auf Hygiene kommt es an

    DUISBURG // Reinigung Hygieneexperte CWS bietet einen neuen Service an: Unternehmen erhalten regelmäßig Hygienemasken, die von den Mitarbeitern getragenen werden. Danach werden sie wieder abgeholt, gewaschen, hygienisch in Netzen mit Barcode versehen und erneut ausgeliefert.

    Praktisch und effizient
    Dies sei praktisch, nachhaltig und diene dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden. „Dieser Service entlastet die Mitarbeiter. Und ist außerdem gut für die Umwelt außerdem, schließlich sind Einwegmasken auch ein Müll-Problem.“

    Unternehmen, die einen textilen Dienstleister wie zum Beispiel CWS oder Mewa in Anspruch nehmen, müssen dringend dessen Vorgaben zum Umgang mit potenziell kontaminierter Wäsche beachten.

    Tipps für Unternehmen
    Für Unternehmen, die ihre Arbeitskleidung selbst waschen oder dies ihren Mitarbeitern überlassen, gibt CWS wichtigsten Tipps:

    [bul]Jeder Mitarbeiter soll immer nur seine eigene Berufskleidung tragen (nichts tauschen oder ausleihen) und sie auch nur während der Arbeit tragen, nicht noch auf dem Heimweg. Privatkleidung und Berufsbekleidung sind strikt voneinander zu trennen.

    [bul]Berufskleidung und Privatwäsche nie zusammen waschen, idealerweise auch nicht in der gleichen Maschine.

    [bul]Die Berufskleidung sollte mit der höchstmöglichen Temperatur gewaschen werden, mindestens aber bei 60 Grad Celsius, besser bei 90 Grad Celsius – und mit einem Vollwaschmittel, rät das Robert-Koch-Institut. Extrem wichtig ist auch das Trocknen der Wäsche – schließlich benötigen Viren Feuchtigkeit, um zu überleben.

    red

  • 800-Quadratmeter-Regelung vom Tisch

    BERLIN // Nachdem kleinere Läden seit dem 20. April beziehungsweise in manchen Bundesländern ein paar Tage später wieder öffnen dürfen, wird dies nun auch Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder erlaubt.

    Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai geeinigt. Um die Ansteckungsgefahr an Covid-19 zu verringern, soll es aber Auflagen geben. Dazu zählen neben Hygieneregeln und Maskenpflicht auch eine Begrenzung der Zahl von Kunden und Mitarbeitern in den Geschäften.

    Heftige Kritik
    An der 800-Quadratmeter-Regelung hatte es bundesweit heftige Kritik gehagelt. Zuletzt hatten sich Gerichte damit auseinandergesetzt, so etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der das Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hatte.

    pi

  • Teilzeit-Quote geht zurück

    NÜRNBERG // „Teilzeitjobs nehmen noch immer deutlich zu, aber ihre Wachstumsrate wurde im zweiten Quartal 2018 von der Vollzeit überholt. Damit gibt es nach einem langen Aufwärtstrend wieder einen Rückgang der Teilzeitquote“, so Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Während die sozialversicherungspflichtige Teilzeit kräftig weiterwächst, sinkt die Zahl der sogenannten Minijobs.

    Weber sagte, maßgeblich für den Rückgang der Teilzeitquote sei die Entwicklung in Wirtschaftszweigen wie Verkehr und Lagerei oder Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, wozu unter anderem Zeitarbeit und Wachdienste gehören.

    Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,5 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,8 Prozent. Daher lag die Teilzeitquote bei 39,2 Prozent, leicht unter dem Vorjahr (-0,1 Prozentpunkte).

    Die Erwerbstätigkeit insgesamt nahm gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,4 Prozent zu und lag bei 44,8 Millionen Personen. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Erwerbstätigem betrug im zweiten Quartal 326,5 Stunden.

    pi

    (DTZ 36/18)

  • Knapp 600.000 Österreicher stimmen gegen das Rauchen

    WIEN // Die Initiatoren des „Don't smoke“-Volksbegehrens haben 591.146 Unterstützungserklärungen gesammelt und im Innenministerium abgegeben. Nun wird die eigentliche Eintragungswoche für weitere Unterschriften festgesetzt.

    Mit dieser Unterschriftenzahl übergaben die Initiatoren von der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe am Mittwochvormittag den Einleitungsantrag an das Innenministerium. Dieses hat nun drei Wochen Zeit, die eigentliche Eintragungswoche festzulegen.

    Der Eintragungszeitraum von acht aufeinanderfolgenden Tagen muss so gewählt sein, dass das Volksbegehren frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung durch das Innenministerium startet und spätestens sechs Monate danach endet. Die Unterstützungserklärungen zählen zu den dann noch folgenden Unterschriften hinzu. red

    (DTZ 14/2018)

  • Erwin Horak verzichtet

    MÜNCHEN // Der frühere Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns, Erwin Horak, wird nun doch nicht Berater des privaten Glücksspiel-Konzerns Novomatic.

    Der ehemalige Spitzenbeamte des Freistaats reagiert mit seinem Rückzug auf eine entsprechende Forderung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.

    red

    (DTZ 38/17)