Schlagwort: Mindeststeuersatz

  • Mindeststeuer steigt

    BERLIN // Zum 15. Februar steigt der Mindeststeuersatz für Zigaretten.

    Zur Erinnerung: Der Mindeststeuersatz errechnet sich aus 100 Prozent der Gesamtbelastung durch die Tabaksteuer und die Umsatzsteuer auf den gewichteten Kleinverkaufspreis (KVP) für Zigaretten abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.

    Im Bundesanzeiger vom 12. Januar wurden nun die neuen KVP für den Zeitraum vom 15. Februar 2017 bis zum 14. Februar 2018 veröffentlicht. Sie liegen bei 27,3553 Cent je Zigarette und 145,1088 je Kilogramm Feinschnitt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ergibt sich für die Zigarette ein Plus von 0,3783 Cent und für den Feinschnitt ein Plus von 1,0195 Euro je Kilogramm.

    red
    (DTZ 03/17)