Schlagwort: Mindestinhalt

  • Tabakverbände diskutierten relevante Steuerthemen mit BMF

    20er-Mindestinhalt bei Zigaretten und Pfeifentabakbesteuerung im Fokus

    [br*000037.JPG**] BONN (DTZ/fok). Im Rahmen einer beratenden Sitzung mit den zuständigen Staatssekretären und dem Tabaksteuerreferat im Bundesministerium der Finanzen hatten die Verbände der Tabakwirtschaft am Mittwoch letzter Woche Gelegenheit, ihre Position zu aktuellen und künftigen Fragen der Tabaksteuerpolitik darzulegen und zu diskutieren. Einer der zentralen Punkte war der vor allem von Philip Morris vorgetragene Wunsch nach einem Mindestinhalt von 20 Stück bei Zigarettenpackungen. Dies soll nach den Erwartungen des Unternehmens nicht nur die Produktionskosten senken und damit zur Standortsicherung seiner deutschen Werke beitragen, sondern auch dem Jugendschutz dienen und sich positiv auf die Tabaksteuereinnahmen auswirken.

    Die im DZV organisierten anderen Zigarettenhersteller teilen diese Position jedoch nicht. DZV-Geschäftsführerin Marianne Tritz: „Wir sind gegen einen Mindestinhalt von 20 Stück mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung. Wenn auch die Politik der Meinung sein sollte, sie brauche diese Maßnahme, sollte dies aus unserer Sicht frühestens Mitte 2009 neu diskutiert werden, weil erst dann das Marktgeschehen und mögliche Veränderungen des Tabaksteueraufkommens besser zu überblicken sind. Für viele Verbraucher käme die Erhöhung der Mindestinhalte einer optischen Preiserhöhung gleich.

    Unsere Experten rechnen damit, dass dies zu einem Rückgang der Tabaksteuereinnahmen um 600 Mill. Euro und zu einem deutlichen Anwachsen des Schmuggels führen würde. Der DZV setzt sich ohne Einschränkung für das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren für Kinder und Jugendliche ein. In größeren Mindestinhalten sehen wir aber kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.“ Auch der Großhandelsverband BDTA warnte vor den Marktauswirkungen sowie den automatenspezifischen Problemen einer Anhebung der Mindestinhalte.

    Die Thematik sei allenfalls andenkbar, wenn es für die Automatenpackung eine mehrjährige Ausnahmeregelung gäbe. Die BDTA-Position werde von der Mehrheit der Mitglieder getragen. Es gebe jedoch auch anderweitige Positionen innerhalb der Mitgliederschaft. Der Einzelhandelsverband BTWE verdeutlichte, dass er sich einen 20er-Mindestinhalt prinzipiell vorstellen könne, aber strikt abhängig von den Begleitumständen, sprich einer deutlichen Verbesserung der Wertschöpfung für den Einzelhandel. Das BMF wird die vorgebrachten Argumente prüfen und eine Entscheidung voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen treffen.

    Verwendungszwecksteuerentscheidend?

    Bei der Pfeifentabakbesteuerung sieht das Tabaksteuerreferat angesichts des massiven Absatzanstiegs extrem niedrigpreisiger Produkte, die überwiegend nicht in der Pfeife, sondern wie Feinschnitt verwendet würden, dringenden Handlungsbedarf. Die sibyllinische Aussage des Tabaksteuerreferenten, seine Mappe sei in dieser Sache leer, wurde von den Teilnehmern dahingehend interpretiert, dass eine entsprechende Änderung bereits auf den Weg gebracht wurde. Die Mehrheit der Verbände rechnet damit, dass mit Zustimmung der EU eine Änderung der Gesetzesformulierung vorgeschlagen wird, die sich an der Verwendung der Produkte orientiert. Falls dies zuträfe, würde der betroffene Billigpfeifentabak steuerlich dem Feinschnitt zugeordnet, der klassische Pfeifentabak wäre davon nicht betroffen.

    Bei weiteren Steuerfragen will das Tabaksteuerreferat den 4. EU-Tabaksteuerbericht abwarten, der voraussichtlich im Sommer, frühestens Anfang Juli erwartet wird. Hier steht zum einen bei der Zigarette der Wegfall der „meistverkauften Preislage“ als Basis für die Bestimmung des Mindeststeuersatzes zur Diskussion. Im Gespräch ist der Ersatz durch einen gewichteten Durchschnittspreis. Weiter werden bei der Zigarette Vorschläge für eine etwas höhere Spezifität der Steuerstruktur erwartet. Beim Feinschnitt spricht vieles für den auch von der deutschen Seite akzeptierten Vorschlag, das Steuerdifferenzial auf zwei Drittel der Zigarettensteuer zu fixieren, wobei allerdings die zur Berechnung kommende Grammatur pro Selbstgefertigter ein Knackpunkt ist. Weiterhin erwartet das BMF Aussagen der Kommission zur Begriffsbestimmung der Zigarillos.

    Mit Bezug auf die Arbeiten an der neuen EU-Systemrichtlinie brachte das Steuerreferat seine Überzeugung zum Ausdruck, das es richtig sei, die Richtmenge für Privateinfuhren auf 800 Stück Zigaretten zu begrenzen und daraus eine entsprechende Freimengenregelung zu entwickeln. Für niedrigere Freimengen sei es recht unwahrscheinlich, Einstimmigkeit innerhalb der EU zu erreichen. Kurz andiskutiert wurde der Wunsch von Herstellern nach neuen, kleinformatigen Steuerbanderolen. Hier müsse zunächst das Thema Fälschungssicherheit geprüft werden. Die Kosten für die Vernichtung der vom Zoll beschlagnahmten Zigaretten, die bisher die Hersteller übernommen hatten, wird künftig der Bund tragen.

    Steuerschätzung korrigiert Prognose nach unten

    Das BMF erwartet in der laufenden Legislaturperiode keine Erhöhung der Tabaksteuer. Aus fiskalischer Sicht rät man nach den negativen Erfahrungen mit den letzten Tabaksteuererhöhungen zur Vorsicht. Dass diese angebracht ist, zeigt auch die jüngste Steuerschätzung vom 8. Mai 2008, die für die Tabaksteuereinnahmen im laufenden Jahr nur noch einen Betrag von 13,42 Mrd. Euro prognostiziert gegenüber 14.05 Mrd. Euro bei der Novemberschätzung für 2008. Auch für das Jahr 2009 ist die Prognose mit 13,34 Mrd. Euro weiter nach unten gerichtet.

    (DTZ/2008)